ZAAB Energy AG i.A.
München
HRB 164383
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am
Montag, den 11. November 2013, 9.00 Uhr,
im Eden Hotel Wolff, Arnulfstraße 4, 80335 München, stattfindet.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011
Die genannten Unterlagen können im Internet unter www.zaabenergy.com eingesehen werden.
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2. |
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 festzustellen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem während des Geschäftsjahres 2011 amtierenden Vorstand Entlastung
zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem während des Geschäftsjahres 2011 amtierenden Aufsichtsrat
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu
wählen.
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Frau Irmgard Stautz, Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft, hat gegenüber der Gesellschaft angekündigt, dass sie ihr
Mandat mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. November 2013 niederlegt.
Herr Prof. Dr. Dr. Jan-Hendrik Röver, Mitglied des Aufsichtsrats, hat gegenüber der Gesellschaft angekündigt, dass er sein
Mandat mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. November 2013 niederlegt.
Herr Karl Diacono, Mitglied des Aufsichtsrats, hat gegenüber der Gesellschaft angekündigt, dass er sein Mandat mit Wirkung
ab dem Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. November 2013 niederlegt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 11. November 2013 jeweils für
die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit
der Mitglieder beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird,
1. |
Frau Naida Anisimova, Philologin, wohnhaft Ivanteevka, Russische Föderation,
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2. |
Frau Zaynab Ibakova, Finanzsektor (Finance), wohnhaft in Moskau, Russische Föderation, sowie
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3. |
Frau Natalia Abdulgamidova, Ingenieurin, wohnhaft Makhachkala, Russische Föderation
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in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Gemäß § 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung besteht der
Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
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Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz
der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Die Angaben
erläutern zusammenfassend und ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit die aus Sicht der Gesellschaft wesentlichen Teilnahmebedingungen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Antrags- und Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines vom depotführenden Institut erstellten Nachweises ihres Anteilsbesitzes
in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft anmelden. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Der Nachweis
des Anteilsbesitzes hat sich auf den gesetzlich festgelegten Stichtag, d. h. auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
also auf den 21. Oktober 2013 (0:00 Uhr MEZ), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, d. h. bis spätestens zum
Ablauf des 4. November 2013 (24:00 Uhr MEZ), unter einer der folgenden Kontaktadressen zugehen:
ZAAB Energy AG i.A. Bauerstraße 20 80796 München oder Telefax: +49 (0) 89 290 725 215 oder E-Mail: info@zaabenergy.com
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten,
z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl vertreten lassen. Bevollmächtigt
der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen
(wie etwa Aktionärsvereinigungen) können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen.
Gegenanträge von Aktionären
Gegenanträge gegen einen Vorschlag des Abwicklers zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1, 270 Abs. 1 AktG
sind ausschließlich zu richten an:
ZAAB Energy AG i.A. Bauerstraße 20 80796 München oder Telefax: +49 (0) 89 290 725 215 oder E-Mail: info@zaabenergy.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Rechtzeitig, d. h. innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist, unter den vorgenannten Kontaktdaten eingegangene und zugänglich
zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den Aktionären im Internet
unter www.zaabenergy.com unverzüglich zugänglich gemacht. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge
brauchen nicht begründet werden.
München, im September 2013
ZAAB Energy AG i.A.
Der Abwickler
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