HBW Abwicklungs AG i.L.
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HBW Abwicklungs AG i.L. / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG 28.10.2009 Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Zwischenmitteilung des Abwicklers der HBW Abwicklungs AG i. L., Braunschweig A. Allgemeine Situation der Gesellschaft Die Gesellschaft wird seit dem 30. September 2006 abgewickelt. Ihr gesamter Geschäftsbetrieb und ihre einzige Tochtergesellschaft wurden verkauft. Sie betreibt kein operatives Geschäft mehr. Der zuvor mit ihrer Mehrheitsgesellschafterin Gilde Brauerei Aktiengesellschaft, Hannover, bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie der Betriebspachtvertrag sind beendet. Die Gesellschaft verweist im Hinblick auf ihre allgemeine Situation auf den Lagebericht zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 sowie auf den Zwischenlagebericht zum 30. Juni 2009. Insoweit haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. B. Wesentliche Ereignisse und Geschäfte im Mitteilungszeitraum und ihr Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft Der allgemeinen Situation der Gesellschaft - insbesondere dem Fehlen eines Geschäftsbetriebs und der bereits weit fortgeschrittenen Verwertung ihres Sachanlagevermögens - entsprechend, gab es im Mitteilungszeitraum nur wenige wesentliche Ereignisse und Geschäfte. Das Landgericht Braunschweig hat die gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juli 2006 gerichteten Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen durch Urteile vom 7. Januar 2009 vollumfänglich abgewiesen und die Nebeninterventionen zurückgewiesen. Allerdings haben einige Kläger Berufung bei dem Oberlandesgericht Braunschweig eingelegt, sodass vier der insgesamt sechs Urteile des Landgerichts Braunschweig noch nicht rechtskräftig sind. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat bislang keinen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. In den an das Landgericht Hannover verwiesenen Rechtsstreiten betreffend Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2007 und die Nichtigkeitsklagen gegen den Jahresabschluss für das Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 30. September 2006, die Liquidationseröffnungsbilanz zum 1. Oktober 2006 und den Jahresabschluss für das Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2006 hat bislang keine mündliche Verhandlung stattgefunden. Das Landgericht Hannover beabsichtigt nicht mehr, die Nichtigkeitsklagen an das Landgericht Braunschweig zurück zu geben, sondern will nunmehr auch über die Nichtigkeitsklagen entscheiden. Das bei der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung begonnene Verfahren zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Gesellschaft zum 31. Dezember 2006 ruht weiterhin. Für die Verteidigung gegen die o. g. weiter anhängigen und aus der Sicht der Gesellschaft jedenfalls unbegründeten Klagen sind bereits und werden weitere von der Gesellschaft zu tragende Anwaltskosten anfallen. Der Gesellschaft stand zum Ende des Geschäftsjahres 2008 aus dem Verkauf ihres Geschäftsbetriebs und ihrer einzigen Tochtergesellschaft noch ein erheblicher Teil der Restkaufpreisforderung gegen die Erwerbsgesellschaft zu. Die Forderung wurde zwischenzeitlich ausgeglichen. Auf die diesbezüglichen Ausführungen im Zwischenlagebericht zum 30. Juni 2009 wird verwiesen. C. Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Geschäftsergebnis der Gesellschaft im Mitteilungszeitraum Im Mitteilungszeitraum haben sich gegenüber der Lage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2008 (Stichtag des letzten Jahresabschlusses) bzw. zum 30. Juni 2009 (Stichtag des letzten Zwischenlageberichts) nur wenige Veränderungen ergeben. Im Hinblick auf die Vermögenslage der Gesellschaft zum 30. September 2009 ist der einzige zum Ende des Geschäftsjahres 2007 verbliebene Vermögensgegenstand des Anlagevermögens, die Forderung gegenüber der Erwerbsgesellschaft, wie vorstehend erwähnt ausgeglichen worden. Das Anlagevermögen ist damit vollständig liquidiert. Das Umlaufvermögen bestand zum Stichtag 30. September 2009 im Wesentlichen aus Forderungen aus der Anlage der Liquidität der Gesellschaft in Höhe von TEUR 17.535, nach TEUR 18.026 zum 30. Juni 2009. Der Rückgang der Liquidität ist im Wesentlichen Folge der Mittelabflüsse für Rentenzahlungen sowie Anwalts- und Gerichtskosten. Diese Ausgaben wurden durch Zinseinnahmen aus der Anlage der liquiden Mittel nur zum Teil und wegen des kapitalmarktbedingt stark rückläufigen Zinsniveaus in geringerem Umfang als in zurückliegenden Berichtsperioden gedeckt. Bestandsgefährdende Risiken sind im Mitteilungszeitraum nicht erkennbar geworden. 28.10.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: HBW Abwicklungs AG i.L. Wolfenbütteler Straße 39 38102 Braunschweig Deutschland Internet: www.inbev.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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