Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG gegründet 1910)
Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG gegründet 1910), Zwischenmitteilung der Geschäftsführung (§ 37x WpHG) über den Zeitraum 01.01.-15.05.2013 (ZM 1/2013)
Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG gegründet 1910) / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG 15.05.2013 07:07 Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910), Potsdam und Köln Zwischenmitteilung der Geschäftsführung (§ 37x WpHG) über den Zeitraum 01.01.-15.05.2013 (ZM 1/2013) Im ersten Halbjahr hat sich die Performance unserer Aktieninvestitionen sehr zufriedenstellend entwickelt. Unsere Performance liegt deutlich über derjenigen des DAX-30-Index. Die von uns gehaltene Beteiligung in Höhe von mehr als 3% an der Ludwig Beck am Rathaus -Textilhaus Feldmeier AG, München, liegt - gemessen am Börsenkurs - nach wie vor weit über den Anschaffungskosten. Zudem hat sich das Kursniveau im Berichtszeitraum deutlich bei 30 EUR stabilisiert und erreichte erneut ein langjähriges Hoch. Die stillen Reserven in den Wertpapieren liegen derzeit etwa 3 Mio. Euro. Wir haben zu Jahresbeginn Calls in Aktien der Münchener Rückversicherung erworben; diese wurden zwischenzeitlich ausgeübt; die Aktie hat bislang einen guten Ergebnisbeitrag geliefert. Sie ist derzeit zweitgrößte Beteiligung in unserem Portfolio. Es bestehen derzeit keine Bankverbindlichkeiten. Im Bereich unserer Nachbesserungsansprüche haben wir vor wenigen Tagen in dem Spruchverfahren den Unternehmensvertrag Bayer-Schering AG betreffend eine - nicht rechtskräftige - Entscheidung des Landgerichts Berlin erhalten: Die einschlägig bekannten Testatfirmen KPMG und Warth & Klein haben der Bayer AG und den Minderheitsaktionären der Bayer-Schering AG eine angeblich angemessene Barabfindung von 89,36 EUR je Aktie bestätigt. Das Landgericht Berlin hat diesen sogenannten 'renommierten' Testatdienstleistern und der Bayer AG nunmehr erstinstanzlich attestiert, dass die angemessene Abfindung 40% höher hätte liegen müssen und 124,65 EUR je Aktie beträgt. Gleiches gilt für die Ausgleichszahlung - diese wurde von 4,60 EUR brutto je Aktie auf 6,49 EUR erhöht. Wir rechnen damit, dass die Bayer AG Rechtsmittel einlegen wird. Das erstinstanzliche Ergebnis des vorgenannten Spruchverfahrens auf den ehemaligen Aktienbestand unsere Gesellschaft übertragen würde zu einer Nachbesserung von mindestens 0,7 Mio. EUR führen (zzgl. Zinsen). Das zweite Spruchverfahren den Squeeze-out von Bayer-Schering-Aktien betreffend ist erstinstanzlich noch nicht entschieden. Auch hier gehen wir davon aus, dass das, was KPMG und Warth & Klein den Aktionären damals als angemessen glauben machen wollten, der richterlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Wir werden für den jeweils höheren Abfindungsbetrag optieren, sobald in beiden Verfahren Rechtskraft vorliegt. Wir gehen davon aus, dass das laufende Halbjahr mit einem positiven Ergebnis abschließt. Köln und Potsdam, den 15. Mai 2013 Der Vorstand: (Karl-Walter Freitag) 15.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG gegründet 1910) Vogelsangerstraße 104 50823 Köln Deutschland Internet: www.rheintex-ag.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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