CLLB Rechtsanwälte
CLLB Rechtsanwälte: LombardClassic 3: LG Chemnitz verurteilt zur Zahlung!
CLLB Rechtsanwälte: Erste Urteile für Anleger gegen die LombardClassic 3 GmbH & Co. KG erstritten
München, den 20.04.2017 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin mitteilt, hat das Landgericht Chemnitz in mehreren Klageverfahren die LombardClassic 3 GmbH & Co. KG zur Zahlung verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, zeigen aber, dass Anleger begründete Aussichten haben, ihr eingesetztes Kapital von der Beteiligungsgesellschaft zurück erhalten. Neben einem Vorgehen gegen die Beteiligungsgesellschaft sollten Anleger aber auf jeden Fall versuchen, Ihnen eventuell zustehende Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater durchzusetzen. Das Schlimmste, was Anleger jetzt tun können, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, der bereits zahlreiche betroffene Gesellschafter vertritt, ist untätig abzuwarten, wie sich alles weiter entwickelt. Insbesondere von sogenannten Interessengemeinschaften sollten sich Anleger seiner Meinung nach nicht hinhalten lassen. Diese befassen sich erfahrungsgemäß häufig gerade nicht mit einem für Anleger wesentlichen Aspekt – nämlich mit der Haftung von Anlageberatern für eine eventuelle fehlerhafte Aufklärung im Vorfeld der jeweiligen Beteiligungszeichnung. Die Interessenlage bei sog. Interessengemeinschaften ist nach den Erfahrungen der CLLB Rechtsanwälte meist sogar gegenläufig: Nicht selten soll, so der Eindruck der CLLB Rechtsanwälte, durch eine Interessengemeinschaft verhindert werden, dass Anleger auf die Idee kommen, ihren Berater in Regress zu nehmen. In diesem Zusammenhang bedarf der Berücksichtigung, dass Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in drei Jahren zum Jahresende nach Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der schadensbergründenden Umstände verjähren. D.h. Im Falle des Untätigbleibens spielt die Zeit gerade für den Anlageberater bzw. Anlagevermittler. Dabei sprechen die ersten Urteile sowohl im Fallkomplex LombardClassic 3 GmbH & Co. KG als auch im Fallkomplex Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ganz klar dafür, die Anlageberater in den Focus zu nehmen. Gerade bei der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG handelt es sich nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte in den Fällen, in denen fehlerhaft aufgeklärt wurde, um die einzig realistische Möglichkeit für Anleger, sich schadlos zu halten. Mit einer auch nur ansatzweise befriedigenden Quote im Insolvenzverfahren ist derzeit wohl nicht zu rechnen. Soweit sogenannte Interessengemeinschaften dies anders darstellen und irgendwelche Erfolge für sich reklamieren, handelt es sich aus Sicht von CLLB Rechtsanwälte um reine Augenwischerei mit dem Ziel, Anleger davon abzuhalten, Anlageberater in Regress zu nehmen. Auf Grund der Verjährungsfristen läuft die Zeit für die Anlageberater/Anlagevermittler, mit der Folge, dass die Anleger schlicht und ergreifend nicht die Zeit haben, um abzuwarten, ob sie aus der Kapitalanlage, insbesondere in einem Insolvenzverfahren, mit einem blauen Auge herauskommen oder nicht. Für ein Vorgehen gegen den Anlageberater / Anlagevermittler bestehen nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte grundsätzlich sehr gute Erfolgsaussichten. In einem Verfahren betreffend die fehlerhafte Beratung eines Anlegers an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hatte das zuständige Landgericht erfreulicherweise ausgeführt, dass der Emissionsprospekt der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG für die Aufklärung der Anleger über sämtliche mit der Beteiligung einhergehenden Risiken nicht geeignet war. Dies führt dazu, dass der Berater beweisen muss, über den Prospektfehler aufgeklärt zu haben, was er regelmäßig nicht kann. Die Folge eines entsprechenden Schadenersatzanspruchs des Anlegers ist eine komplette Rückabwicklung, d.h. er bekommt das gesamte eingesetzte Kapital erstattet und muss lediglich die Beteiligung auf den Berater übertragen. Ein derartiges Vorgehen ist regelmäßig deshalb anzuraten, weil – anders als von sogenannten Interessengemeinschaften suggeriert – der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bei der Gläubigerversammlung kaum Hoffnung darauf gemacht, dass eine nennenswerte Quote zugunsten der Insolvenzgläubiger erreicht werden kann. Das bedeutet: Anleger müssen damit rechnen, dass auf ihre angemeldete Forderung maximal eine Auszahlung von 10 % erfolgt. Auch hinsichtlich der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG sollten Anleger, die fehlerhaft beraten wurden, nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte nicht tatenlos zusehen. Zwar wurde über das Vermögen der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG kein Insolvenzverfahren eröffnet und es ist auch nicht bekannt, ob dies in Zukunft passieren wird. Anlegern muss aber auch hier klar sein, dass ihre Schadensersatzansprüche gegen die Berater verjähren und keineswegs gesichert ist, ob sie von der Beteiligungsgesellschaft ihre Einlage zurück erhalten. Nach Informationen einer anderen Anwaltskanzlei hat zudem das Landgericht Stuttgart einem Anleger der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG Schadensersatz gegen seinen Anlageberater zugesprochen. Die Urteile gegen Berater im Komplex Lombardium – Fonds mehren sich also. CLLB Rechtsanwälte haben bereits für mehrere Anleger, die nach deren Darstellung nicht hinreichend über die Risiken der Beteiligung an der Erste Oderfelder aufgeklärt wurden, Klage gegen Anlagevermittler / Anlegeberater auf Rückzahlung der stillen Einlage erhoben. CLLB Rechtsanwälte bereiten weitere Klagen vor und bewerten die Erfolgsaussichten gerade wegen der aus Sicht von CLLB Rechtsanwälte gegebenen Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospektes positiv. “Soweit Anlegern Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden. Anleger sollten sich erst Recht nach dem Berichtstermin des Insolvenzverwalters vom 29.03.2017 nicht darauf verlassen, dass sie im Insolvenzverfahren der Erste Oderfelder ihren Schaden hinreichend kompensieren können”, so Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen. Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: CLLB Rechtsanwälte Schlagwort(e): Finanzen
20.04.2017 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
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