Cybits AG
Cybits AG: [verify-U] erfüllt datenschutzrechtliche Anforderungen – Hessischer Datenschutzbeauftragter sieht keinen Grund für Beanstandung
Wiesbaden, 19. Mai 2014: Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat der Cybits AG in einem Schreiben zu ihrer Identifikationslösung [verify-U] mitgeteilt, “dass aus Sicht des Hessischen Datenschutzbeauftragten das geprüfte Produkt datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden ist.” Der Prüfung durch die für die Cybits AG zuständige Datenschutzbehörde war im letzten Jahr ein Amtshilfeersuchen der Bundesnetzagentur vorausgegangen, die eine Beurteilung durch die Fachbehörde wünschte, um sicher zu sein, dass [verify-U] nicht nur die Anforderungen des Signaturgesetzes sondern auch die des Bundesdatenschutzgesetzes in ausreichendem Maße berücksichtigt und erfüllt. Laut Stefan Pattberg, Vorstandsvorsitzender der Cybits AG, sieht das Unternehmen den Schutz und die Sicherheit der ihm anvertrauten Daten als Teil seiner unternehmerischen Verpflichtung und seines Geschäftsauftrags an. “Wir widmen diesem Auftrag genauso viel Sorgfalt und Aufmerksamkeit wie der Sicherheit und Zuverlässigkeit unserer Identifizierungsdienstleistungen selbst. Deshalb sehen wir uns als Unternehmen durch dieses Schreiben in unserer verbraucherorientierten Datenschutzpolitik bestätigt. Wir werden auch weiterhin sehr viel Wert darauf legen, dass allen Kunden und Verbrauchern, die [verify-U] einsetzen, die notwendige Transparenz erhalten, was mit den uns anvertrauten Daten passiert und wie wir mit diesen umgehen. Als Partner für Zertifizierungsdienste, Banken und andere Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz genießen wir ein hohes Maß an Vertrauen, das von unserer Seite an Höchstmaß an Datenschutz und -sicherheit notwendig macht.”, so Pattberg weiter. In einem weiteren Schreiben hat der Hessische Datenschutzbeauftragte der Cybits AG bestätigt, dass die notwendige gesetzliche Grundlage für die Verwendung der kompletten Kopie eines amtlichen Ausweispapieres zum Zwecke der Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz oder dem De-Mail Gesetz gegeben ist. Die in [verify-U] implementierte Variante der Ausweisprüfung durch eine Sichtkontrolle ist somit zulässig. Über die Cybits AG Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: Cybits AG Schlagwort(e): Dienstleistungen 19.05.2014 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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