FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH
FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH: FXFlat unterstützt BaFin-Allgemeinverfügung zu CFDs
Der Online-Broker FXFlat begrüßt die jüngste Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für CFDs, im Rahmen derer ab dem 10. August 2017 ein Schutz vor einer Nachschusspflicht gelten soll.
“Die Maßnahme der BaFin ist äußerst sinnvoll, da Kunden dann nicht mehr Gefahr laufen, das Risiko von Verlusten einzugehen, die ihren Kontobestand übertreffen”, erklärt Rafael Neustadt, Geschäftsführer der FXFlat Wertpapierbank GmbH. “Da wir bereits seit längerem ein Kontomodell anbieten, das eine Nachschusspflicht ausschließt, hat FXFlat bereits einen Großteil der Anforderungen umgesetzt und wird die Erweiterung auf alle Privatkonten zeitnah durchführen können”, so Rafael Neustadt weiter. Grundsätzlich unterstütze FXFlat alle regulatorischen Maßnahmen der BaFin, die eine Transparenz im Sinne des Schutzes der Kleinanleger verfolgen, so der Geschäftsführer. Weitere Infos zum FXFlat-Angebot an Kontopakten finden sich im Internet unter https://www.fxflat.com/de/konto-eroeffnen/kontopakete/. Über FXFlat und CapTrader Pressekontakt FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH Herrn Christian Korte Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH Schlagwort(e): Finanzen
10.05.2017 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |