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Im Pflegefall zuhause wohnen – Spezialdarlehen für Immobilienbesitzer 60plus
ImmoKasse GmbH / Schlagwort(e): Finanzen/ / PRESSEMITTEILUNG Spezialdarlehen für Immobilienbesitzer 60plus Im Pflegefall zuhause wohnen München, 21 März 2012 Auch wer pflegebedürftig ist, möchte in seinen eigenen vier Wänden bleiben. Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) leben 93 Prozent der älteren Menschen in einer Wohnung oder einem Haus. Sie wollen weiterhin selber über ihr Leben bestimmen, auch wenn sie Unterstützung benötigen. Um diese Leistungen zu finanzieren, können spezielle Darlehen für Immobilienbesitzer helfen. Über 1,6 Mio. Menschen werden in Deutschland zuhause von Angehörigen oder Pflegediensten betreut. Dabei entstehen hohe Kosten, die die Pflegesicherung allein nicht abdeckt, sondern über Ersparnisse oder einen Teil der Rente finanziert werden müssen. Beispiel: Ein Rentner, 80 Jahre alt, wird aufgrund seiner Parkinson-Erkrankung pflegebedürftig. Er will auf jeden Fall zuhause wohnen bleiben, solange es geht. Ein ambulanter Pflegedienst versorgt ihn morgens und abends jeweils für eine halbe Stunde und erhält für diese Leistung rund 840 Euro. Die Pflegeversicherung übernimmt 440 Euro, die restlichen 400 Euro muss der Rentner selber zahlen. Haus zahlt Pflege Bisher gab es oft keinen anderen Weg, nach dem Verbrauch der Ersparnisse, das Eigenheim zu verkaufen. ‘Mittlerweile gibt es spezielle Darlehen für Immobilienbesitzer, die ihnen helfen, die Pflege zu finanzieren, ohne dass sie die eigenen vier Wände aufgegeben müssen’, sagt Lutz Delius, Geschäftsführer der ImmoKasse GmbH, dem Finanz-Spezialisten für die Generation 60plus. ‘Das kann ein tilgungsfreier Kredit sein, für den das Haus oder die Wohnung als Sicherheit dient.’ Für Menschen, die weder Zinsen noch Tilgung zahlen können, sei die Umkehrhypothek eine gute Option. Die Umkehrhypothek die für Eigenheimbesitzer ab 65 Jahren konzipiert ist. Hier müssen weder Zins noch Tilgung gezahlt werden, solange Haus oder die Eigentumswohnung selbst bewohnt werden. Der Darlehensnehmer bleibt immer der Eigentümer und die Rückzahlung des Darlehens wird erst bei Auszug, Verkauf oder Ableben fällig. Der Zinssatz ist über die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Ein Überschuldungsschutz ist vertraglich festgelegt – und zwar auf den maximalen Wert der besicherten Immobilie. Darlehensgeber ist der Kooperationspartner der Immokasse, die Deutsche Kreditbank AG (DKB AG). Voraussetzungen: Der jüngste im Haushalt lebende Partner ist mindestens 65 Jahre alt. Die Immobilie wird selbst genutzt und hat einen Mindestwert von 100.000 Euro. Die ImmoKasse Pressekontakt Inga Oldewurtel Ende der Pressemitteilung 21.03.2012 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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