Reimer Rechtsanwälte
Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH
Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH – Vorläufiges Insolvenzverfahren beantragt – 9000 Anleger mit Investitionsvolumen von rund 350 Millionen Euro betroffen – Expertenteam von Reimer Rechtsanwälte erarbeitet Lösung Hamburg, 2. Juni 2016 | Das insolvente Hamburger Kapitalanlageunternehmen Magellan Maritime Services GmbH hat beim Amtsgericht Hamburg Insolvenzantrag gestellt. Daraufhin hat das Insolvenzgericht am 1. Juni 2016 Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt von Reimer Rechtsanwälte zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Von der Insolvenz sind etwa 9000 Kapitalanleger betroffen, die insgesamt rund 350 Millionen Euro in den Kauf von Magellan-Seecontainern investiert haben. Das Geschäftsmodell von Magellan Maritime Services besteht im Wesentlichen darin, Seecontainer zu kaufen, diese an Kapitalanleger zu verkaufen und sie sodann von diesen zurückzumieten. Anschließend vermietet Magellan die Container wiederum an internationale Reedereien, vor allem aus Taiwan und China. Nach Abschluss der Mietzeit kauft Magellan die Container von den Anlegern zurück. Derzeit befinden sich 187.000 Container in der Verwaltung des Unternehmens. Davon gehören etwa 160.000 Stück den Kapitalanlegern, weitere 27.000 dem Unternehmen selbst. Maßgebliche Gründe für die Insolvenz waren kurzfristig und drastisch verkürzte Zahlungsziele chinesischer Containerhersteller bezüglich beginnender Neucontainerproduktionen. Im Umfeld einer seit Monaten abgenommenen Nachfrage nach Neucontainern kamen Abrechnungsschwierigkeiten mit einigen Linienreedereien hinzu. In Folge dessen konnten fällige Auszahlungen an Anleger nicht mehr geleistet werden. Das vorrangige Ziel der Magellan-Geschäftsführung unter Leitung von Carsten Jans sowie den Insolvenzrechtsexperten von Reimer Rechtsanwälte besteht nun darin, mit Hochdruck eine Sanierungslösung zu erarbeiten, insbesondere auch für das Container-Direktinvestment. Kurzfristig geht es um die Sicherung der Mieteinnahmen von den Reedereien. “Nur dadurch können wir größeren Schaden von unseren Kunden abwenden”, sagt Geschäftsführer Jans. Ob Anleger aufgrund des Insolvenzantrags ein Sonderkündigungsrecht besitzen, ist rechtlich noch unklar. “In der Praxis wäre eine Kündigung für die Anleger nicht zielführend, denn die Container sind weltweit unterwegs. Ein Zugriff ist faktisch unmöglich”, sagt Peter-Alexander Borchardt. Die Verwaltung der Container durch Magellan werde im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung fortgesetzt. Daher empfiehlt er Kapitalanlegern, die weiteren Entwicklungen abzuwarten. Sie würden von ihm in den kommenden Tagen ein ausführliches Informationsschreiben über den weiteren Fortgang des Verfahrens bekommen Pressekontakt: Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: Reimer Rechtsanwälte Schlagwort(e): Unternehmen
2016-06-02 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |