SIGNAL IDUNA Gruppe
Krankenversicherung zahlt nicht für Schönheitsoperation: Wer schön sein will, muss zahlen
Krankenversicherung zahlt nicht für Schönheitsoperation Eine steigende Zahl von Menschen helfen ihrem Aussehen durch Schönheitsoperationen nach. Doch sind diese weder frei von Risiko, noch werden sie durch die Krankenversicherung bezahlt. Darauf macht die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg. aufmerksam. Schönheitsoperationen sind schon lange nicht mehr nur Prominenten oder Schauspielern vorbehalten: Jedes Jahr finden hierzulande geschätzt rund 500.000 entsprechende Eingriffe statt. Jeder sechste Deutsche könnte sich eine Operation vorstellen, um attraktiver zu wirken. Besonders gern wird Mutter Natur im Gesicht nachgeholfen: Faltenglättungen, Lid- und Nasenkorrekturen belegen vordere Plätze bei der ‘Körper-Optimierung’. Zudem zählen Fettabsaugungen sowie Brustvergrößerungen zu den häufigen Eingriffen. Aber nicht immer gefällt das Ergebnis: So ist jede/r Vierte unzufrieden mit dem neuen Look. Die SIGNAL IDUNA rät daher, sich eine solche Operation lange und reiflich zu überlegen. Denn Schönheitskorrekturen sind meistens auch operative Eingriffe mit allen ‘typischen’ Risiken, selbst wenn der Operateur fehlerfrei arbeitet. Entzündungen, unerwünschte Narbenbildung, Schmerzen, allergische Reaktionen auf Implantate, Schädigungen von Nerven, um hier nur einige zu nennen. Dazu kommen die operationsüblichen Narkose-Risiken, denn viele Schönheitsoperationen werden unter Vollnarkose durchgeführt. Schätzungsweise gibt es nach jedem fünften Eingriff Probleme, die teilweise weitere Operationen nach sich ziehen. Hinzu kommt der finanzielle Aspekt: Wer schön sein will, muss nicht nur leiden, sondern auch zahlen. So schlägt eine Brustvergrößerung mit durchschnittlich 5.000 Euro zu Buche; Nase machen: ca. 3.000 Euro; Eigenhaarverpflanzung: Los geht’s ab 2.000 Euro. Treten nach dem Eingriff Komplikationen auf, kann sich der ursprüngliche Betrag vervielfachen. Teilweise ist es auch mit einem Eingriff nicht getan, denn beispielsweise bei Brustvergrößerungen müssen die Implantate meistens regelmäßig getauscht werden. Da eine kosmetische Operation zumeist medizinisch nicht notwendig ist, zahlen hierfür in der Regel weder gesetzliche noch private Krankenversicherung. Eine Schönheitsoperation oder Folgen von Komplikationen ziehen keine Krankschreibung nach sich, so dass eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entfällt. Dies bedeutet auch, dass die Krankenkasse das Krankengeld ganz oder teilweise streicht, wenn der Patient in direkter Folge der Operation oder von Komplikationen arbeitsunfähig ist. Kontakt: Edzard Bennmann Leiter Unternehmenskommunikation Fon: 0231-135-3539 Mail: edzard.bennmann@signal-iduna.de Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: SIGNAL IDUNA Gruppe Schlagwort(e): Versicherungen 17.05.2013 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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