Manus Vermögensverwaltung GmbH
Manus Vermögensverwaltung GmbH stellt Antrag auf außerordentliche Hauptversammlung bei ALBIS Leasing AG und schlägt Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Rolf Aschermann und des Aufsichtsratsmitglieds Marc Tüngler sowie Sonderprüfung vor
Hamburg, 15. November 2018 – Die Manus Vermögensverwaltung GmbH (“Manus Vermögensverwaltung”), mit einem Anteilsbesitz von mehr als 30 Prozent größter Aktionär der ALBIS Leasing AG (WKN: 656940, ISIN: DE0006569403, “Albis Leasing”), hat heute einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung (“aoHV”) gestellt. Über die Manus Vermögensverwaltung hält der Unternehmensgründer und langjährige CEO von Albis Leasing, Hans Otto Mahn, seine Unternehmensanteile. Ziel des Antrags ist es, die Aktionäre über die Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Rolf Aschermann und des Aufsichtsratsmitglieds Marc Tüngler sowie die Einsetzung eines Sonderprüfers abstimmen zu lassen. Die Gesellschaft hatte Hans Otto Mahn und der Manus Vermögensverwaltung nur einen Tag vor der am 11. Juli 2018 stattgefundenen Hauptversammlung 2018 die Stimmrechte entzogen. Als Begründung wurde aufgeführt, eine 14 Jahre zurückliegende Stimmrechtsmitteilung von Hans Otto Mahn sei fehlerhaft gewesen. Mahn hatte den gerügten Meldefehler unverzüglich und rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Abstimmung mit der BaFin korrigiert. Damit bestand kein Ausschlussgrund mehr. Trotzdem hielt der Leiter der Hauptversammlung, Dr. Rolf Aschermann, am Tag der Hauptversammlung den Stimmrechtsentzug aufrecht und verweigerte der Manus Vermögensverwaltung und Hans Otto Mahn darüber hinaus sogar den Einlass in die Hauptversammlung. Durch sein Verhalten hat Dr. Aschermann willkürlich den langjährigen Ankeraktionär von der Willensbildung in der Gesellschaft ausgeschlossen und faktisch einen Anteilsbesitz von mehr als 30 Prozent an der Gesellschaft entmachtet. Aus Sicht der Manus Vermögensverwaltung ist der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Rolf Aschermann als Vertreter der Eigentümer des Unternehmens nicht mehr tragbar. In der ordentlichen Hauptversammlung 2018 sollte u.a. über die Abberufung von Dr. Aschermann und Marc Tüngler entschieden werden. Die entsprechenden Anträge von Aktionären kamen auf der Hauptversammlung nicht mehr zur Abstimmung. Es ist anzunehmen, dass Dr. Aschermann den Stimmrechtsausschluss vorgenommen hat, um seine eigene Abwahl zu verhindern. Seine Motive sind unklar, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass er Partikularinteressen verfolgt, die möglicherweise zum Schaden des Unternehmens, seiner Mitarbeiter, Kunden und Aktionäre sind. Dieser Verdacht wurde bereits in Aktionärsanträgen zur Hauptversammlung 2018 zum Ausdruck gebracht. In Aktionärskreisen wird Dr. Aschermann und Tüngler eine unangemessene Nähe zum Aktionär Bernd Günther zugeschrieben, der nach offiziellen Angaben in der Hauptversammlung 2018 7,22 Prozent der Anteile der Albis Leasing vertreten hat. Der Aufsichtsrat hat die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu wahren. Den Aktionären ist als Eigentümern des Unternehmens unter den gegebenen Umständen ein Zuwarten bezüglich der verlangten Beschlussfassungen bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung nicht zumutbar. Der Aufsichtsrat muss mit Personen besetzt sein, die dem Mehrheitswillen des Aktionariats entsprechen und diesem auch Rechnung tragen. Die aufgrund der hier aufgeführten beispiellosen Vorgänge nunmehr notwendige und dringende Einberufung einer aoHV wird der Albis Leasing erhebliche Kosten verursachen. Der der Hauptversammlung zur Wahl gestellte Sonderprüfer Dr. Lars-Gerrit Lüßmann, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Taylor Wessing, soll daher die näheren Umstände des Ausschlusses von Hans Otto Mahn und der Manus Vermögensverwaltung von der ordentlichen HV im Juli 2018 aufklären und hierzu Bericht erstatten. Die Manus Vermögensverwaltung erwartet, dass der Aufsichtsrat die Interessen aller Aktionäre vertritt, die außerordentliche Hauptversammlung unverzüglich einberufen wird, sämtliche Aktionäre an der Willensbildung auf der Hauptversammlung beteiligt werden und der Aufsichtsrat auf grundlegende Entscheidungen verzichtet, bis über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats abgestimmt wurde. Sollte der Aufsichtsrat dem zuwiderhandeln, wird die Manus Vermögensverwaltung unverzüglich die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung bei Gericht beantragen sowie etwaige der Gesellschaft entstandene Schäden gegenüber den verantwortlichen Organmitgliedern geltend machen. Die Manus Vermögensverwaltung schlägt vor, die Positionen der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Rolf Aschermann und Marc Tüngler mit folgenden Kandidaten neu zu besetzen:
### Ende der Pressemitteilung ### Über Manus Vermögensverwaltung GmbH Die Manus Vermögensverwaltung GmbH ist eine private Vermögensverwaltungsgesellschaft von Hans Otto Mahn, über die er mehr als 30 Prozent der Anteile der ALBIS Leasing AG hält. Hans Otto Mahn hat die Albis Leasing Gruppe 1986 gegründet und war bis Ende 2016 Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft. PRESSEKONTAKT Charles Barker Corporate Communications GmbH Tobias Eberle Tobias.Eberle@charlesbarker.de Tel: +49 69 79409024 Peter Steiner Peter.Steiner@charlesbarker.de Tel: +49 69 79409027 Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: Manus Vermögensverwaltung GmbH Schlagwort(e): Finanzen
15.11.2018 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
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