FINKENHOF Rechtsanwälte PartG mbB
Schutzschirmverfahren für deutsche Paperlinx-Gruppe
Schutzschirmverfahren für deutsche Paperlinx-Gruppe
Das zuständige Amtsgericht Darmstadt hat durch Beschlüsse vom 16.10.2015 ein Schutzschirmverfahren gem. § 270b InsO für die PaperlinX Deutschland GmbH und eine vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270a InsO für die Deutsche Papier Holding GmbH angeordnet. Als vorläufiger Sachwalter für beide Gesellschaften wurde Herr Dr. Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner bestellt. Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens bzw. des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wird der Geschäftsbetrieb unter Leitung des Geschäftsführer Dr. Carlos Mack unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters Dr. Markus Plathner uneingeschränkt fortgesetzt. Ziel dieses Verfahrens ist es, die PaperlinX Deutschland GmbH von wirtschaftlichen Altlasten zu befreien und die unternehmerische Basis des Unternehmens durch die Suche nach einem Investor zu sichern. Ein Schutzschirmverfahren steht nur solchen Unternehmen offen, die nicht zahlungsunfähig sind und für die ein Sanierungsexperte eine so genannte Sanierungsbescheinigung erstellt hat. Die PaperlinX Deutschland GmbH ist im Bereich Großhandel mit Papier, Folien, Kunst- und Klebstoffen tätig, beschäftigt derzeit 119 Mitarbeiter und hat im Geschäftsjahr 2014/2015 einen Umsatz i.H.v. EUR 96,2 Mio. erzielt. Die Deutsche Papier Holding GmbH ist eine Holdinggesellschaft und verfügt weder über ein operatives Geschäft noch über eigene Mitarbeiter. Die deutschen Gesellschaften sind Teil der international tätigen PaperlinX Gruppe. Die in Australien ansässige und börsennotierte PaperlinX Limited, die Konzernobergesellschaft der Gruppe, ist ein auf Papier und Kommunikationsmaterial spezialisiertes Unternehmen insbesondere im Bereich Druck, Büromaterial, Verpackungen und Werbematerial. Im Geschäftsjahr 2014, das am 30. Juni 2014 endete, hat der PaperlinX Konzern einen Umsatz i.H.v. A$2,83 Milliarden erreicht. Die Geschäftsführung hat in den vergangenen Wochen aussichtsreiche Gespräche mit einigen Investoren geführt und wird diese im Rahmen der Eigenverwaltung mit Hochdruck fortsetzen. Die erleichterten Bedingungen eines Insolvenzverfahrens bilden nach Überzeugung der Geschäftsführung den geeigneten Rahmen, um eine Sanierung der deutschen Gesellschaft durch den Einstieg eines Investors zu ermöglichen. Pressekontakt Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: FINKENHOF Rechtsanwälte PartG mbB Schlagwort(e): Unternehmen 2015-10-19 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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