SIGNAL IDUNA Gruppe
SIGNAL IDUNA: Rückrufaktionen besser nicht ignorieren
SIGNAL IDUNA Gruppe / Schlagwort(e): Produkte/Innovationen/ Verbraucher Streikt beispielsweise der neu gekaufte Fön, kann ihn der Verbraucher innerhalb der Garantiezeit umtauschen oder zurückgeben. Gefährdet ein fehlerhaftes Produkt gar seinen Benutzer oder Konsumenten, ist der Hersteller sogar zu einer öffentlichen Rückrufaktion verpflichtet. In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Rückrufaktionen stark erhöht. Die Gründe liegen allerdings weniger in schlechteren Produkten, sondern vor allem in verschärften Verbraucherschutzregeln und strengere Vorschriften zur Produktsicherheit. Zum 1. Dezember 2011 trat zudem das neue Produktsicherheitsgesetz in Kraft, das künftig noch mehr Stichproben und Kontrollen seitens der Behörden vorsieht. Betroffen sind alle Bereiche: von der fehlerhaften Bremsanlage oder Lenkung in Autos, explosionsgefährdeten Akkus in Notebooks und Handys, gesundheitsschädlichen Chemikalien in Kleidung oder Kinderspielzeug bis zu bakterienbelastetem Käse oder Glas in Obstkonserven. Hat sich ein Unternehmen zu einem Rückruf entschlossen, so erfolgt dieser zumeist über die Massenmedien, also vor allem Tageszeitungen, Fernsehen und Radio. Betroffene Autobesitzer erhalten außerdem zumeist Post vom Kraftfahrtbundesamt, das dafür das Zentrale Fahrzeugregister nutzt. Darüber hinaus gibt es mittlerweile verschiedene Internetportale, auf denen laufende Rückrufaktionen publiziert werden, so die SIGNBAL IDUNA. Häufig werden die Hersteller Kosten für Kontrolle, Reparatur oder Umtausch eines zurückgerufenen Produkts übernehmen. Einen Anspruch hat der Kunde allerdings außerhalb der Garantiezeit nicht. Haften muss der Hersteller jedoch unter Umständen für Schäden und Folgeschäden, wie beispielsweise den durch die fehlerhaften Bauteile verursachten Autounfall, der auf dem Weg in die Werkstatt passiert. Die SIGNAL IDUNA empfiehlt, Rückrufen in jedem Fall Folge zu leisten, auch wenn Verbraucher dazu nicht verpflichtet sind. Wer etwa mit seinem Fahrzeug trotz Rückrufs keine Werkstatt aufgesucht hat, gefährdet bei einem Unfall unter Umständen seinen Versicherungsschutz aufgrund grober Fahrlässigkeit. Kontakt: Edzard Bennmann Leiter Unternehmenskommunikation Fon: 0231-135-3539 Mail: edzard.bennmann@signal-iduna.de Ende der Pressemitteilung 04.06.2012 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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