Voxia communication SA
Voxia communication SA: Ein Jahr seit der Urteilszustellung des Bundesstrafgerichts (BstGer) in einem der grössten Fälle der Schweizer Justizgeschichte – MUS
Ein Jahr seit der Urteilszustellung des Bundesstrafgerichts (BstGer) Freiburg, 4. Juni 2015. Auf den Tag genau vor einem Jahr stellte am 4. Juni 2014 das Bundesstrafgericht in Bellinzona den beteiligten Personen die schriftliche Begründung seines Urteils vom Oktober 2013 in einem der grössten Gerichtsfälle der Schweizer Justiz zu. Darin verurteilte das Gericht fünf ehemalige Aktionäre des tschechischen Kohleproduzenten MUS – des zweitgrössten Kohleproduzenten des Landes – sowie den ehemaliger Direktor des IWF, Jaques de Groote, unter Angabe fadenscheiniger Gründe zu mehreren Jahren Gefängnis sowie zu Strafzahlungen in Rekordhöhe von über 700 Millionen Schweizer Franken und konfiszierte 600 Millionen Schweizer Franken. Dies ist eine der höchsten Strafen in der Geschichte der Schweizer Justiz, was aus der Causa MUS, zusammen mit nicht weniger als 140.000 Seiten Beweismaterial, einen der grössten verhandelten Gerichtsfälle der Schweiz macht. Alle Angeklagten legten beim höchsten Bundesgericht in Lausanne Berufung ein. Während das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die Ausarbeitung des rund 600 Seiten starken Urteils (ein weiterer Rekord in der Schweiz) nicht weniger als ein Jahr benötigte, standen den Angeklagten lediglich 30 Tage zu, um ihre Berufung einzureichen. Da die fünf ehemaligen Aktionäre des Französischen nicht mächtig sind, baten sie das BstGer um die Übersetzung der Urteilsbegründung in die tschechische Sprache, wie es zuvor bei der Anklageschrift der schweizerischen Bundesanwaltschaft (BA) der Fall gewesen war. Diese Bitte wurde nicht erfüllt. Ebenso wurde es auch nicht erlaubt, die Frist für die Berufung zu verlängern, so dass die Verteidigung diese während einer extrem kurzen Frist von 30 Tagen vorbereiten musste, während parallel die 591 Seiten des juristischen Textes in die Muttersprache der Angeklagten übersetzt wurden. “Ich wusste selbst einige Tage nach Zustellung des Urteils immer noch nicht, warum ich verurteilt wurde”, sagt einer der Angeklagten, Petr Kraus und fügt hinzu: “Ich konnte zwar Berufung gegen das Urteil einlegen, jedoch nur innerhalb von 30 Tagen und wieder nur auf Französisch, eine Sprache, die ich nicht beherrsche. Mit meinem Anwalt kommuniziere ich auf Englisch. Normalerweise dauert die sorgfältige Prüfung des Urteils selbst mit Hilfe von Experten einige Wochen. Aus Zeitmangel war dies hier nicht möglich. Nach einem mehr als fragwürdigen Prozess in Bellinzona fanden wir uns nun also erneut in einer ungleichen Position wieder.” Die Gründe, die das Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona dazu gebracht haben, über tschechische Staatsbürger nach tschechischem Recht zu urteilen – für Taten, die sich vor 15 Jahren in der Tschechischen Republik ereignet haben sollen – werfen Fragen auf. Insbesondere da der Kontext der damaligen gesellschaftlichen und rechtlichen Umstände dieser entscheidenden Phase in der Geschichte des Landes nicht berücksichtigt wurde und keine Fachleute für tschechisches Recht konsultiert wurden. Die Angeklagten wiesen in der Berufung auf zahlreiche Verstösse seitens der BA und des BstGer gegen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren sowie Mindestverfahrensgarantien hin. Das Gericht lehnte sogar den Antrag eines der drei Richter des Gerichtshofes ab, wichtige Zeugen zusätzlich anzuhören und somit das Dossier zu ergänzen, das ihm trotz der Zehntausenden von Seiten als nicht ausreichend für eine Urteilsverkündung erschien. “Ich bin entsetzt darüber, dass die Schweizer Justiz versucht, mich zu einer Strafzahlung von 250 Millionen Franken zu zwingen und auf der Basis eines Urteils ins Gefängnis zu bringen, das auf der Grundlage von unverständlichen Elementen erstellt wurde” kommentiert ein weiterer Angeklagter, Marek Čmejla die Entscheidung des Bundesstrafgerichts. “Einer der Schweizer Richter erklärte, dass ich unsere Regierung betrogen haben soll. Allerdings stellte der damalige Finanzminister ebendieser angeblich betrogenen Regierung eine eidesstattliche Versicherung darüber aus, dass die Umstände der MUS-Übernahme, die wir angeblich der Regierung damals verschwiegen hatten, offiziell bekannt waren und dass über diese Angelegenheit sogar öffentlich im tschechischen Parlament diskutiert wurde.” Čmejla zeigte sich ebenfalls schockiert über den Mangel an Objektivität und Professionalität seitens der BA und des BstGer in Bellinzona während des Prozesses. Der Fall liegt nun in den Händen des Schweizerischen Bundesgerichts in Lausanne, das über die Berufung gegen das Urteil entscheiden muss, welche von den fünf tschechischen Unternehmern und dem ehemaligen Direktor des IWF eingelegt wurde. Es muss die verschiedenen Verstösse gegen elementare Verfahrensregeln, die vor und während des Prozesses in Bellinzona begangen wurden, sowie die Frage bewerten, wie man diesen Personen vorwerfen kann, eine ausländische Regierung betrogen zu haben, obwohl die Mehrheit der damaligen Regierungsmitglieder erklärte, dass dies nicht der Fall gewesen sei. Für die Angeklagten: Jean Luc Maradan, Anwalt Aus dem Französischen übersetzt Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne: Rohan Sant Ende der Medienmitteilung +++++ Zusatzmaterial zur Meldung: Dokument: http://n.equitystory.com/c/fncls.ssp?u=ICOLTNBNLJ Dokumenttitel: Voxia Deutsch Emittent/Herausgeber: Voxia communication SA Schlagwort(e): Recht 2015-06-04 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS Schweiz AG. www.eqs.com – Medienarchiv unter http://switzerland.eqs.com/de/News Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich. |
365417 2015-06-04 |