Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
Arbeitgeber legen Tarifangebot für Krankenhausärzte vor – VKA bietet zwei Prozent Lohnsteigerung / Grundgehälter steigen auf bis zu 8.170 Euro
Düsseldorf. In der Tarifrunde für die rund 51.000 Ärzte an kommunalen Krankenhäusern haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt. 'Die kommunalen Krankenhäuser bieten Gehaltssteigerungen von zwei Prozent. Ebenso soll die Bereitschaftsdienstbezahlung um zwei Prozent steigen. Damit schöpfen wir die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Krankenhäuser voll aus', so Joachim Finklenburg, Verhandlungsführer der VKA. 'Wir haben in den Verhandlungen immer wieder gesagt, dass auch die Ärzte an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben sollen. Dies wird mit dem Angebot der VKA erfüllt. Gleichzeitig gehen wir hiermit bereits an die Schmerzgrenze für die Krankenhäuser.' Entsprechend dem Tarifangebot der VKA lägen die Grundgehälter der Ärzte (ohne Zuschläge, Bezahlung von Bereitschaftsdienst etc.) zwischen 3.921 Euro für Berufsanfänger, 6.212 Euro für einen durchschnittlichen Facharzt und 8.170 Euro für Chefarzt-Stellvertreter. Erneute Änderungen bei der Arbeitszeit soll es nicht geben. 'Die Arbeitszeitregelungen sind mit hohem finanziellem und organisatorischem Aufwand in den kommunalen Krankenhäusern umgesetzt worden. Das hat zu einem Rückgang der Arbeitszeit für die Ärzte geführt', so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. 'Auch die Regelungen zum Bereitschaftsdienst sind bisher in jeder Tarifrunde mit dem Marburger Bund Gegenstand der Verhandlungen gewesen. Die kommunalen Krankenhäuser brauchen an dieser Stelle Verlässlichkeit und Planbarkeit. Wir können das Thema nicht in jeder Tarifrunde neu regeln.' Kein Gegenstand des Angebots sind Regelungen für Amtsärzte, die der MB gefordert hatte. 'Dies muss separaten Verhandlungen der kommunalen Verwaltungen überlassen werden und hat mit der Krankenhaus-Tarifrunde nichts zu tun', erläutert Hoffmann.
Eckpunkte des Angebots: – Lineare Steigerung der Entgelt um 2,0 Prozent, rückwirkend ab 1. Januar 2013. – Steigerung der Bereitschaftsdienstentgelte ebenfalls um 2,0 Prozent. – Wirtschaftlich gleichwertige Anpassung des Urlaubsanspruchs an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: 29 Tage; für Ärzte ab dem 55. Lebensjahr: 30 Tage. – Laufzeit bis Ende Februar 2014. Das komplette Angebot steht auf www.vka.de. Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Schlagwort(e): Politik 05.02.2013 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
200650 05.02.2013 |