Deutsches Aktieninstitut e.V.
Deutsches Aktieninstitut e.V.: Reform des Beschlussmängelrechts
Ihr Ansprechpartner: Dr. Cordula Heldt Frankfurt am Main, 21. November 2012 Pressemitteilung Deutsches Aktieninstitut fordert Reform des Beschlussmängelrechts Auf einen Symosium des Deutschen Aktieninstituts zum Thema 'Anfechtungsrecht' forderte das geschäftsführende Vorstandsmitglied Dr. Christine Bortenlänger gestern in Frankfurt die Reform des Anfechtungsrechts. Vor den gut 100 Teilnehmern aus Politik, Wirtschaft, Justiz und Wissenschaft sagte sie: 'Ich denke nicht, dass wir uns mit der aktuellen Situation zufrieden geben sollten. Die Geschlossenheit des Gesellschaftsrechts und die weitere Eindämmung des Missbrauchspotentials unter Wahrung des Minderheitenschutzes gebieten es, das Beschlussmängelrecht grundlegend zu reformieren.' Das Beschlussmängelrecht, das den Aktionären u.a. das Recht einräumt, Gesetzes- und Satzungsverstöße bei Hauptversammlungsbeschlüssen anzufechten, wurde in der Vergangenheit von sogenannten räuberischen Aktionären zu Lasten der Unternehmen und Mitaktionären häufig missbraucht. Die letzten Reformen des Aktienrechts scheinen das Missbrauchspotential zwar abgemildert zu haben, doch bedarf es weiterer Schritte, um die Situation weiter zu verbessern. So sollte die Kontrollfunktion des Anfechtungsrechts in Bezug auf besonders schwere Beschlussmängel beibehalten werden. Die Möglichkeit der Anfechtung einfacher Beschlussmängel sollte hingegen weiter reduziert werden. Keinesfalls dürfen den Aktionäre, die das Anfechtungsrecht zur Gewinnung eigener Vorteile ausnutzen wollen, neue Spielräume gewährt werden. Auf dem Symposium wurde deutlich, dass das Beschlussmängelrecht, dessen letzte grundlegende Reform bald 50 Jahre zurückliegt, nicht nur in die Jahre gekommen, sondern auch durch die zurückliegenden Einzeländerungen in Schieflage geraten ist. Dr. Florian Drinhausen von der Rechtsanwaltskanzlei Linklaters verdeutlichte in seinem Einführungsreferat die Komplexität des Rechtsregimes. Entscheidend sei daher, das Beschlussmängelrecht jetzt neu auszutarieren, forderte Professor Mathias Habersack von der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er verwies in diesem Zusammenhang auf den Vorschlag des Arbeitskreises Beschlussmängelrecht aus dem Jahr 2008, der das Beschlussmängelrecht vom Kopf wieder auf die Beine stellen würde. Auch Eberhard Stilz, Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart, trat für eine grundlegende Reform des Beschlussmängelrechts ein. Man solle, so Stilz die aktuell anfechtungsarme Zeit für die Entwicklung eines stimmigen, geradlinigen Beschlussmängelrechts nutzen. In der abschließenden Podiumsdiskussion hinterfragte Professor Ulrich Seibert vom Bundesministerium der Justiz das Ansinnen einer umfassenden Reform. Statt einer grundlegenden Reform, deren Abstimmungprozess dem Öffnen der Büchse der Pandorra gleichkommen könne, plädierte er dafür, das Beschlussmängelrecht bei Bedarf weiter in kleinen Schritten zu reformieren. Dieser Vorschlag wurde aber von den anderen Podiumsteilnehmern mit Skepsis aufgenommen. Haben doch gerade die letzten Einzeländerungen des Beschlussmängelrechts die Unausgewogenheit des Anfechtungsrechts im Verhältnis von Minderheitenschutz und Unternehmensinteresse verschärft. Eine mit Bedacht ausgeführte, grundlegende Reform des Beschlussmängelrechts ist deshalb das Gebot der Stunde. Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: Deutsches Aktieninstitut e.V. Schlagwort(e): Recht 21.11.2012 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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