DLA Piper UK LLP
DLA Piper erreicht für Spiegel-Verlag Vorlage beim Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu Informationszugangsfragen
25. März 2021 – DLA Piper vertritt den SPIEGEL-Verlag als Herausgeberin des Nachrichtenmagazins “DER SPIEGEL” in zwei Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Hintergrund sind anhängige Klageverfahren vor dem BVerwG, in denen der SPIEGEL-Verlag vom Bundesnachrichtendienst (BND) Informationen zur sogenannten SPIEGEL-Affäre im Jahr 1962 begehrt. Der SPIEGEL-Verlag will u.a. wissen, welche nachrichtendienstlichen Quellen des BND vor, während und nach der SPIEGEL-Affäre bestanden. Insbesondere sollen die entsprechenden Namen sowie Umfang, Qualität und die Motivation für eine Zusammenarbeit mit dem BND geklärt werden. Die Klagen sind gestützt auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG bzw. den archivrechtlichen Nutzungsanspruch des Bundesarchivgesetzes. Der BND hatte die Auskunft sowie eine vollständige (ungeschwärzte) Einsichtnahme in beim BND befindliches Archivgut unter Berufung auf schutzwürdige Vertraulichkeitsinteressen insbesondere in Form von Staatswohlgründen verweigert. Der Große Senat, der grundsätzlich aus zehn Mitgliedern (dem Präsidenten des BVerwG sowie je einer Richterin / einem Richter aus den übrigen neun Revisionssenaten) besteht, entscheidet nur in Ausnahmefällen. Er befindet über rechtliche Grundsatzfragen und bei Uneinigkeit zwischen einzelnen Senaten des BVerwG. Weitere beim 6. Senat anhängige Verfahren anderer Kläger hat dieser bis zu einer Entscheidung des Großen Senats in den hiesigen Verfahren ausgesetzt. Das Prozessteam für den SPIEGEL-Verlag bestand aus Partner Dr. Michael Stulz-Herrnstadt und Senior Associate Fabian Jeschke (beide Öffentliches Wirtschaftsrecht/Medienrecht, Hamburg).
DLA Piper zählt mit Büros in über 40 Ländern in Afrika, Asien, Australien, Europa, dem Nahen Osten sowie Nord- und Südamerika zu den weltweit führenden Wirtschaftskanzleien. In Deutschland ist DLA Piper an den Standorten Frankfurt, Hamburg, Köln und München mit mehr als 250 Anwältinnen und Anwälten vertreten. In bestimmten Jurisdiktionen können diese Informationen als Anwaltswerbung angesehen werden. Weitere Informationen unter: www.dlapiper.com.
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25.03.2021 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |