Staatliche Lotterie-Einnahme Glöckle OHG
Glöckle startet mit Internetwerbung durch
Lotterie-Einnahme hat Werbeerlaubnis der Behörden erhalten Stuttgart, 29. August 2013 – Die Staatliche Lotterie-Einnahme Glöckle OHG darf die Lotterie-Produkte der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) nun auch im Internet bewerben. Die Bezirksregierung Düsseldorf erteilte heute auf Basis des eingereichten Werbekonzepts die entsprechende Erlaubnis. Glöckle hat die Lose der SKL zuletzt ausschließlich offline beworben – per Beilagen in Print-Titeln, Inbound-Aktionen und Mailings. Mit der Lizenz zur Internetwerbung kann der Lotterie-Einnehmer nun ganz neue Kanäle bespielen. ‘Die behördliche Erlaubnis eröffnet uns ein breites Portfolio an Werbemöglichkeiten in einem spannenden Medium’, freut sich Marketingleiter Michael Brückel. Im Internet wartet eine jüngere Zielgruppe Dem Medium entsprechend orientiert sich der Auftritt im Web bei Tonalität und Bildwelt an einer jüngeren Zielgruppe. Angesprochen werden die 25 bis 40-Jährigen, während bei den klassischen Werbewegen wie Zeitschriften-Beilagen nach wie vor die Älteren in Fokus stehen. ‘Wir testen zunächst verschiedene Ansätze und sind gespannt, wie das Spielangebot von der jüngeren, internetaffinen Zielgruppe angenommen wird’, sagt Axel Glöckle, Geschäftsführer der Staatlichen Lotterie-Einnahme Glöckle OHG. Enger rechtlicher Rahmen für Glückspiel-Werbung Die Werbelizenz beendet für den Lotterie-Einnehmer eine Ära mit starken Einschränkungen: 2008 verbot der Glücksspielstaatsvertrag die Werbung für Glückspiel-Produkte im Internet und Fernsehen. Erst als im Juli 2012 der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft trat, entspannte sich die Situation. Ziel des Änderungsvertrags ist neben dem Jugend- und Spielerschutz insbesondere die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs der Bevölkerung in legale Bahnen. Das Verbot, Glücksspiel-Angebote online zu bewerben gilt zwar nach wie vor, Internetwerbung und Eigenvertrieb wurden aber unter Erlaubnisvorbehalt gestellt. Das bedeutet: Wer ein überzeugendes Werbekonzept unter Berücksichtigung des Kanalisierungsauftrags einreicht, kann eine Werbeerlaubnis erhalten. Genau das ist der Glöckle OHG jetzt gelungen. Über die Staatliche Lotterie-Einnahme Glöckle OHG Besuchen Sie uns unter www.gloeckle.de. Pressekontakt
Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: Staatliche Lotterie-Einnahme Glöckle OHG Schlagwort(e): Werbung/Kommunikation 29.08.2013 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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