mhplus Krankenkasse
mhplus Krankenkasse: Verkürzte Verjährungsfrist löst Prozesslawine bei Sozialgerichten aus Rückerstattungsansprüche der Kassen zu fehlerhaften Krankenhausrechnungen drohen zu verjähren
Verkürzte Verjährungsfrist löst Prozesslawine bei Sozialgerichten aus Ludwigsburg, 8. November 2018. Wenige Wochen hat eine Krankenkasse Zeit, um Rechnungen von Krankenhäusern zu prüfen und zu begleichen. Rechnungen, die im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung auffällig wurden, können jedoch auch nach erfolgter Zahlung noch einmal genauer unter die Lupe genommen werden. Bestätigt sich dann nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) der Verdacht, dass die Rechnung fehlerhaft ist, kann die Kasse entsprechende Rückforderungen an die Krankenhäuser vornehmen. Das Sozialgesetz hat bislang für Forderungen von Krankenkassen gegenüber Krankenhäusern eine Verjährungsfrist von vier Jahren vorgesehen. Diesen Zeitraum will das neue Pflegepersonal-Stärkungsgesetz auf die Hälfte reduzieren. Ein Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD Bundestagsfraktionen zu der Gesetzesvorlage wird diese gestraffte Regelung nun noch weiter verschärfen: So sollen auch diejenigen Ansprüche der Kassen gegen falsche Abrechnungen der Krankenhäuser nicht weiter bestehen, die nicht bis spätestens zur 2./3. Lesung des Gesetzes im Bundestag – voraussichtlich am 9. November dieses Jahres – bei den Sozialgerichten per Klage eingehen. Der entsprechende Änderungsantrag wurde erst am 31. Oktober 2018 bekannt. Den Kassen blieben also lediglich sechs Arbeitstage, um hierauf zu reagieren. Und die Krankenkassen reagieren – nicht nur, indem sie gegen die Regelung protestieren. Parallel setzen die Kassen auf Schadensbegrenzung, indem sie alle verfügbaren personellen Ressourcen mobilisieren, um zum vorgegeben Termin noch möglichst viele Rückforderungen bei Gericht einzuklagen. Winfried Baumgärtner, Vorstand der mhplus Krankenkasse hierzu: “Wir haben die Pflicht, dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu folgen und Versichertengelder zurückzufordern, die aufgrund fehlerhafter Rechnungen an die Krankenhäuser geflossen sind. Der Einsatz, den wir – wie viele andere Kassen – hierfür leisten, wird bei den Sozialgerichten zu einer Prozesslawine führen.” Allein die mhplus hat in diesen Tagen mit Hochdruck an 6.000 Fällen gearbeitet, zu denen nun 3.500 Klageschriften bei den Sozialgerichten eingehen. Das Klagevolumen allein für diese Fälle liegt bei rund 3,5 Millionen Euro. Pro Jahr gehen bei der Krankenkasse mit Verwaltungssitz in Ludwigsburg über 100.000 Krankenhausrechnungen im Wert von insgesamt rund 400 Millionen Euro ein. Von der mhplus beanstandete Rechnungen führten allein im vergangenen Jahr zu Rückforderungen in Höhe von etwa 12 Millionen Euro. Das Sozialrecht hat bislang sowohl für rückwirkende Forderungen der Kassen an die Kliniken wie auch für Forderungen der Kliniken an die Kassen eine Verjährungsfrist von vier Jahren vorgesehen. Die rückwirkende Fristverkürzung soll lediglich für die Krankenkassen gelten. Kliniken können in Streitfragen für Fälle vor dem 01.01.2019 ihre Forderungen weiterhin vier Jahre lang geltend machen. Die mhplus Krankenkasse im Profil: Die mhplus Krankenkasse (www.mhplus.de) ist offen für gesetzlich Krankenversicherte. Über 900 Mitarbeiter betreuen deutschlandweit mehr als eine halbe Million Versicherte. Unabhängige Tests belegen hohe Servicestandards und solide Finanzen. Der Zusatzbeitrag der mhplus beträgt 1,1 Prozent. Mit speziellen Versorgungsprogrammen unterstützen zusätzlich qualifizierte Experten der mhplus Patienten mit chronischen Krankheiten persönlich, langfristig und kompetent. Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: mhplus Krankenkasse Schlagwort(e): Politik
08.11.2018 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |