INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG
INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG 09.06.2011 15:29 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Die QSC AG, Köln, ('QSC AG'), Deutschland, hat am 18. Mai 2011 und am 26. Mai 2011 in jeweils einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG, Hamburg, ('INFO AG') am 18. Mai 2011 insgesamt 11,15 % (446.000 Stimmrechte) und am 26. Mai 2011 insgesamt 76,41 % (3.056.488 Stimmrechte) betrug. Auf die vorgenannten Stimmrechtsmitteilungen, die von der INFO AG am 18. Mai 2011 und am 26. Mai 2011 veröffentlicht wurden, wird hiermit ausdrücklich Bezug genommen. Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel macht die QSC AG gemäß § 27a Absatz 1 WpHG folgende Angaben: 1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Absatz 1 i. V. m. Satz 3 WpHG): a. Die Beteiligung dient ausschließlich der Umsetzung strategischer Ziele der QSC AG. b. Die QSC AG beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate mittels eines Übernahmeangebots nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) weitere Stimmrechte zu erwerben. Die Entscheidung zur Abgabe eines Angebots wurde gemäß § 10 Abs. 1 WpÜG am 2. Mai 2011 unmittelbar veröffentlicht. Die QSC AG beabsichtigt, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist, nach Durchführung des Übernahmeangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der INFO AG. Sofern die QSC AG unmittelbar nach Durchführung des Übernahmeangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt 95 % oder mehr des Grundkapitals der INFO AG hält, wird sie voraussichtlich verlangen, dass die Hauptversammlung der INFO AG nach §§ 327a ff. AktG eine Beschlussfassung zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an der INFO AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Sofern die QSC AG nach Durchführung des Angebots 95 % oder mehr des Grundkapitals der INFO AG hält, wird sie prüfen, alternativ nach § 39a WpÜG einen Antrag auf Ausschluss der übrigen INFO-Aktionäre zu stellen. c. Die QSC AG strebt an, angemessen in dem Aufsichtsrat und dem Vorstand der INFO AG vertreten zu sein. Die Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats der INFO AG soll dabei - entsprechend den Bestimmungen des Aktiengesetzes - über die Ausübung der Stimmrechte in der Hauptversammlung der INFO AG erfolgen. d. Die QSC AG strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der INFO AG an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik. 2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Absatz 1 Satz 4 WpHG): Der Erwerb der Anteile an der INFO AG durch die QSC AG wurde teilweise durch Eigen- und teilweise durch Fremdmittel finanziert. Hamburg, 9. Juni 2011 Der Vorstand 09.06.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG Grasweg 62-66 22303 Hamburg Deutschland Internet: www.info-ag.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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