Müller Weingarten AG
Müller Weingarten AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Müller Weingarten AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 WpHG Abs. 1, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Müller Weingarten AG Schussenstraße 11 88250 Weingarten - Wertpapier-Kennnummern 657 900 und 657 902 - - ISIN DE 000657 9006 und ISIN DE 000657 9022 - Mitteilung nach § 26 WpHG 1. Die Metzler Beteiligungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60311 Frankfurt/Main, hat uns gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Nr. 1, 24 WpHG mitgeteilt, dass der von dieser gehaltene Stimmrechtsanteil am 27.03.2007 die Schwelle von 50 % und am 01.04.2007 die Schwellen von 30 %, 25 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte an der Müller Weingarten AG, Weingarten, unterschritten hat und nun 1,65 % (354.327 Stimmen) beträgt. Hierdurch hat auch der Stimmrechtsanteil der B. Metzler seel. Sohn & Co. Holding AG, Frankfurt / Main am 27.03.2007 die Schwelle von 50 % und am 01.04.2007 die Schwellen von 30 %, 25 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte an der Müller Weingarten AG, Weingarten, unterschritten und beträgt nun 1,65 % (354.327 Stimmen). Der von der Metzler Beteiligungsgesellschaft gehaltene Stimmrechtsanteil ist der B. Metzler seel. Sohn & Co. Holding AG, Frankfurt / Main, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 WpHG in voller Höhe zuzurechnen. 2. Die Hammer Beteiligungs GmbH & Co. KG, Wolfratshauser Straße 53, 82049 Pullach, hat uns gemäß § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass diese das am 02.02.2007 erworbene Fnanzinstrument über 840.000 Aktien an der Müller Weingarten AG, das 10 % der Stimmrechte entsprach, am 27.03.2007 nicht mehr besitzt und somit keinerlei Finanzinstrument mehr hält, die ihr das Recht einräumt, Aktien an der Müller Weingarten AG zu beziehen, die Stimmrechte an der Gesellschaft verbriefen. Die Schwelle von 5 % und 10 %, die die Hammer Beteiligungs GmbH & Co. KG durch das 840.000 Stimmen vermittelnde Finanzinstrument überschritten bzw. erreicht hat, hat sie somit am 27.03.2007 unterschritten. 3. Die Hammer Beteiligungs GmbH, Wolfratshauser Straße 53, 82049 Pullach, hat uns gemäß § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie einzige Komplementärin der Hammer Beteiligungs GmbH & Co. KG, Pullach, ist und diese das am 02.02.2007 erworbene Finanzinstrument über 840.000 Aktien an der Müller Weingarten AG, das 10 % der Stimmrechte entsprach, am 27.03.2007 nicht mehr besitzt und somit keinerlei Finanzinstrumente mehr hält, die der Hammer Beteiligungs GmbH & Co. KG das Recht einräumt, Aktien an der Gesellschaft zu beziehen, die Stimmrechte an der Gesellschaft verbriefen. Dieser Stimmrechtsanteil war der Hammer Beteiligungs GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG vollständig zuzurechnen. Die Schwelle von 5 % und 10 %, die die Hammer Beteiligungs GmbH durch das 840.000 Stimmen vermittelnde Finanzinstrument überschritten bzw. erreicht hat, hat sie somit am 27.03.2007 unterschritten. 4. Die Delphi Invest Beratungs- und Beteiligungs GmbH, Schieggstraße 19, 81479 München , hat uns gemäß § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie einzige geschäftsführende Kommanditistin der Hammer Beteiligungs GmbH & Co. KG, Pullach, ist und diese das am 02.02.2007 erworbene Finanzinstrument über 840.000 Aktien an der Müller Weingarten AG, das 10 % der Stimmrechte, am 27.03.2007 nicht mehr besitzt und somit keinerlei Finanzinstrumente mehr hält, die der Hammer Beteiligungs GmbH & Co. KG das Recht einräumt, Aktien an der Gesellschaft zu beziehen, die Stimmrechte an der Gesellschaft verbriefen. Dieser Stimmrechtsanteil war der Delphi Invest Beratungs- und Beteiligungs GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG vollständig zuzurechnen. Die Schwelle von 5 % und 10 %, die die Delphi Invest Beratungs- und Beteiligungs GmbH durch das 840.000 Stimmen vermittelnde Finanzinstrument überschritten bzw. erreicht hat, hat sie somit am 27.03.2007 unterschritten. 5. Die Schuler Aktiengesellschaft, Bahnhofstraße 41, 73033 Göppingen hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Müller Weingarten AG am 27.03.2007 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten und die Schwelle von 30 % (2.250.000 Stimmen) erreicht hat. Des Weiteren hat die Schuler Aktiengesellschaft uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Müller Weingarten AG am 01.04.2007 die Schwellen von 30 % und 50 % überschritten hat und seither 64,49 % (5.416.740 Stimmen) beträgt. 6. Die Schuler Beteiligungen GmbH, Bahnhofstraße 41, 73033 Göppingen, hat uns gemäß § 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Müller Weingarten AG am 27.03.2007 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten und die Schwelle von 30 % (2.250.000 Stimmen) erreicht hat. Des Weiteren hat die Schuler Beteiligungen GmbH uns gemäß § 21 Abs. 1, 22 abs. 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Müller Weingarten AG am 01.04.2007 die Schwellen von 30 % und 50 % überschritten hat und seither 64,49 % (5.416.740 Stimmen) beträgt. Die Stimmrechte werden ihr jeweils gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG über die Schuler Aktiengesellschaft, die die Aktien und Stimmrechte der Müller Weingarten AG unmittelbar hält, zugerechnet. 7. Die Vermögensverwaltung Schuler-Voith GbR, Max-Joseph-Straße 7, 80333 München, hat uns gemäß § 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Müller Weingarten AG am 27.03.2007 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten und die Schwelle von 30 % (2.250.000 Stimmen) erreicht hat. Des Weiteren hat die Vermögensverwaltung Schuler-Voith GbR uns gemäß § 21 Abs. 1, 22 abs. 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Müller Weingarten AG am 01.04.2007 die Schwellen von 30 % und 50 % überschritten hat und seither 64,49 % (5.416.740 Stimmen) beträgt. Die Stimmrechte werden ihr jeweils gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG über die Schuler Beteiligungen GmbH und die Schuler Aktiengesellschaft, die die Aktien und Stimmrechte der Müller Weingarten AG unmittelbar hält, zugerechnet. 8. Herr Dr. Robert Schuler-Voith, München, hat uns gemäß § 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Müller Weingarten AG am 27.03.2007 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten und die Schwelle von 30 % (2.250.000 Stimmen) erreicht hat. Des Weiteren hat Herr Dr. Robert Schuler-Voith uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Müller Weingarten AG am 01.04.2007 die Schwellen von 30 % und 50 % überschritten hat und seither 64,49 % (5.416.740 Stimmen) beträgt. Die Stimmrechte werden ihm jeweils gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG über die Vermögensverwaltung Schuler-Voith GbR, die Schuler Beteiligungen GmbH und die Schuler Aktiengesellschaft, die die Aktien und Stimmrechte der Müller Weingarten AG unmittelbar hält, zugerechnet. Weingarten, 05. April 2007 Müller Weingarten AG Der Vorstand DGAP 05.04.2007 --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: Müller Weingarten AG Schussenstr. 11 88250 Weingarten Deutschland www: www.mwag.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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