SKion GmbH
Angebot zum Erwerb; <DE0007600801>
Zielgesellschaft: ALTANA AG; Bieter: SKion GmbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Bieterin: SKion GmbH
Zielgesellschaft: ALTANA Aktiengesellschaft
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Kaufangebots an die Aktionäre der ALTANA Aktiengesellschaft gemäß § 10 Abs.
1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin: SKion GmbH, Seedammweg 55, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe,
Deutschland; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg v.
d. Höhe unter HRB 7569.
Zielgesellschaft: ALTANA Aktiengesellschaft, Abelstraße 43, 46483 Wesel,
Deutschland; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter
HRB 19496; ISIN: DE0007600801 (WKN: 760080).
Börsenhandelsplätze (Aktien): Im regulierten Markt an der Frankfurter
Wertpapierbörse (Prime Standard) und im regulierten Markt der Börsen Berlin
und Düsseldorf.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Angebot
betreffender Informationen erfolgt u.a. unter: http://www.skion.de.
SKion GmbH hat am 21. Oktober 2009 entschieden, den Aktionären der ALTANA
Aktiengesellschaft, Wesel, im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Kaufangebots anzubieten, deren auf den Inhaber lautende nennwertlose
Stammaktien der ALTANA Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu kaufen und zu erwerben. SKion GmbH
beabsichtigt, den Aktionären als Gegenleistung einen Betrag von
EUR 14,00 pro Stückaktie der ALTANA Aktiengesellschaft
zu zahlen.
Die SKion GmbH strebt einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ALTANA
Aktiengesellschaft nach §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) an, sofern ihre
Beteiligung an der Gesellschaft nach Durchführung des Kaufangebots 95% des
Grundkapitals erreicht. In diesem Zusammenhang soll eine Gleichstellung der
das Angebot annehmenden Aktionäre mit den im Rahmen eines späteren
Squeeze-out ausscheidenden Aktionären erreicht werden. Deshalb beabsichtigt
die SKion GmbH im Falle eines Squeeze-out unter bestimmten, in der
Angebotsunterlage zu beschreibenden Voraussetzungen (insbesondere bestimmte
Fristen für Squeeze-out-Beschluss und dessen Eintragung), Aktionären der
ALTANA Aktiengesellschaft, die ihre Aktien aufgrund einer Annahme des
Angebots auf die Bieterin übertragen haben, freiwillig eine Nachbesserung
des angebotenen Kaufpreises (Anpassung an die Barabfindung nach § 327b AktG
einschließlich eines Dividendenausgleichs) zu zahlen. Dies gilt nicht für
Erwerbe durch die SKion GmbH im Rahmen von Börsenhandelsgeschäften.
Das Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch
mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Die Veröffentlichung
der Angebotsunterlage wird voraussichtlich in der ersten Novemberhälfte
2009 erfolgen. SKion GmbH behält sich eine Änderung der Bestimmungen und
Bedingungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor.
100% der Anteile der SKion GmbH werden von Frau Susanne Klatten gehalten.
Bad Homburg v. d. Höhe, 21. Oktober 2009
SKion GmbH
Die Geschäftsführung
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Die vorliegende Veröffentlichung stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Verkauf von Aktien der ALTANA Aktiengesellschaft dar. Das
freiwillige öffentliche Kaufangebot der SKion GmbH zum Erwerb von Aktien
der ALTANA Aktiengesellschaft erfolgt erst durch die spätere Bekanntmachung
der Angebotsunterlage gemäß den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (‘WpÜG’) und ausschließlich nach Maßgabe der in der
Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Mitteilung oder weiterer mit dem noch zu veröffentlichenden Kaufangebot in
Zusammenhang stehender Unterlagen kann unter den Anwendungsbereich von
Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik
Deutschland fallen. In einigen Rechtsordnungen kann die Verbreitung dieser
Dokumente durch Rechtsvorschriften beschränkt sein. Daher sind diese
Mitteilung sowie andere im Zusammenhang mit dem Kaufangebot stehende
Unterlagen nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung in andere Rechtsordnungen als die der Bundesrepublik
Deutschland bestimmt (und dürfen insbesondere nicht in die USA, Kanada,
Australien oder Japan bzw. innerhalb der USA, Kanada, Australien oder Japan
veröffentlicht, versandt, verteilt oder verbreitet werden), und die
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung
oder weiterer Informationsunterlagen nach anwendbaren Regelungen anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland durch Dritte wird
von der Bieterin nicht gestattet. Die Verbreitung, zu der das WpÜG
verpflichtet, bleibt hiervon unberührt. Die Bieterin übernimmt keinerlei
Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Mitteilung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit
den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik
Deutschland vereinbar sind.
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 22.10.2009
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Notiert: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard) sowie Freiverkehr in Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
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