BLUeBULL AG
Ad-hoc-Mitteilung der BLUeBULL AG:
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Nicht relevant bei diesem Emittenten !
Ad-hoc-Mitteilung der BLUeBULL AG:
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Das Handelsgericht St. Gallen hat mit Wirkung 05.01.2005 Konkurs über die
Bluebull AG eröffnet. Gegen diesen Bescheid wird der Verwaltungsrat in der
gesetzlichen Frist von 10 Tagen berufen. Laut Schweizer Recht muss dazu
glaubhaft gemacht werden, dass die Überschuldung beseitigt ist bzw. konkrete
Chancen auf eine rasche Beseitigung der Überschuldung bestehen.
Bei der Generalversammlung am 7.1.2005 hat der Verwaltungsrat die Aktionäre
informiert, dass durch die Insolvenz der CLC AG das Unternehmen überschuldet
ist. Als Sanierungsmaßnahmen wurde vorgeschlagen, dass Verhandlungen mit
Gläubigern über Rangrücktritte und Forderungsverzichte geführt werden sollen
und ein Investor gesucht werden soll, der über einen Einstieg frisches Kapital
für neue Aktivitäten zur Verfügung stellt.
Im Laufe des Jahres 2004 konnte der Schuldenstand der Bluebull AG bereits um
rund zwei Drittel reduziert werden.
Über das Vermögen der 100 % Tochter Bluebull Capital Markets Consulting GmbH
wurde am 10. Jänner 2005 das Konkursverfahren eröffnet. Da diese Tochter seit
geraumer Zeit nicht mehr operativ tätig war, hat diese Entwicklung kaum
Einfluss auf das weitere Geschehen bei der Bluebull AG.
Für Informationen wenden Sie sich an Herrn Mag. Michael Lielacher 0699 153 247
01
BLUeBULL AG
Kirchgasse 8
9000 St. Gallen
Switzerland
ISIN: CH0011247084
WKN: 591214
Notiert: Wiener Börse; Geregelter Freiverkehr in Wien; Freiverkehr in
Frankfurt und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 10.01.2005
101613 Jän 05
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