Hoechst AG
Ad-hoc-Mitteilung der Hoechst AG
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Recht/Prozesse, Squeeze-Out
Ad-hoc-Mitteilung der Hoechst AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Mitteilung der Hoechst AG
Hoechst macht bekannt, dass heute die bei dem Landgericht Frankfurt
rechtshängigen Anfechtungsklagen gegen die Beschlussfassung der
Hauptversammlung der Hoechst AG vom 21. Dezember 2004 zum Ausschluss der
Minderheitsaktionäre der Hoechst AG durch Prozessvergleich beendet wurden.
Folglich ist der Ausschluss der Minderheitsaktionäre in das Handelsregister
eingetragen worden und ist damit wirksam geworden.
Gemäß der Vergleichsvereinbarung wird die Barabfindung für den Ausschluss der
Minderheitsaktionäre auf 63,80 Euro je Aktie erhöht. Für außenstehende
Aktionäre, die unter anderem auf eine etwaige Erhöhung der Barabfindung in
einem Spruchverfahren verzichten, wird die Barabfindung um weitere 1,20 Euro
je Aktie erhöht.
Hoechst AG, Der Vorstand, 12. Juli 2005
Hoechst AG
Brüningstr. 50
65926 Frankfurt am Main
Deutschland
ISIN: DE0005758007
WKN: 575800
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 12.07.2005
121553 Jul 05
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