Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Ad hoc-Service: Aachener Straßenbahn
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ASEAG plant den Rückzug aus dem Energieversorgungsmarkt
Vorstand und Aufsichtsrat der Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-
Aktiengesellschaft (ASEAG) haben beschlossen, mit wirtschaftlicher Wirkung zum
01. Januar 2001 die Anteile der ASEAG an der ASEAG Energie GmbH (61,9 %) an die
Wasserwerk des Kreises Aachen GmbH zu veräußern. Der Entwurf des
Geschäftsanteilsübertragungsvertrages sieht – ohne den Eintritt bestimmter
erhöhender oder mindernder Tatsachen, wie z. B. Rückstellungsauflösungen bzw.
-zuführungen – einen Basiskaufpreis von DM 18.000.000,00 vor. Dieser Betrag
ändert sich des weiteren in Höhe des auf die Anteile der ASEAG entfallenden
hälftigen Gewinns des laufenden Geschäftsjahres der ASEAG Energie GmbH, welcher
der Käuferin zustehen soll.
Käuferseits soll der Vertrag unter der Bedingung der Zustimmung des
Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der Wasserwerk des Kreises
Aachen GmbH geschlossen werden. Seitens der ASEAG steht der Vertrag unter der
Bedingung eines zustimmenden Hauptversammlungsbeschlusses. Werden die
Zustimmungen nicht bis spätestens 31.12.2000 erteilt, ist der Vertrag endgültig
unwirksam.
Für den Fall, daß der Geschäftsanteilsübertragungsvertrag wirksam wird, haben
Vorstand und Aufsichtsrat der ASEAG beschlossen, den zwischen der ASEAG als
herrschendem Unternehmen und der ASEAG Energie GmbH bestehenden Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrag zum Ablauf des Jahres 2000 aufzuheben. Der
Aufhebungsvertrag bedarf noch der Zustimmung durch die Hauptversammlung der
ASEAG.
Der Abschluß des Geschäftsanteilsübertragungsvertrages sowie des
Aufhebungsvertrages sind als Tagesordungspunkte für die am 21. August 2000
stattfindende Hauptversammlung der ASEAG vorgesehen; Vorstand und Aufsichtsrat
werden in der Ladung die Beschlußvorschläge machen, dem Abschluß der Verträge
zuzustimmen.
Zwischen der ASEAG als beherrschtem Unternehmen und ihrer Hauptaktionärin, der
Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen (E.V.A.), besteht ein
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, welcher den außenstehenden
Aktionären eine jährliche Verzinsung von 4 % des Nennbetrages ihrer Beteiligung
garantiert.
Ende der Mitteilung
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