Alcatel S.A.
Ad hoc-Service: Alcatel SEL AG
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In dem Spruchstellenverfahren mehrerer Antragsteller gegen die
Alcatel SEL AG und die Alcatel Deutschland GmbH hat das
Landgericht Stuttgart mit Beschluss vom 01.12.1999, zugestellt
am 23.12.1999, entschieden, dass abweichend vom
Beherrschungsvertrag aus dem Jahr 1996 die angemessene
Abfindung für jede 50,–DM-Aktie der Alcatel SEL AG DM 337,72
einschließlich 2 % über dem Diskontsatz (ab 01.01.1999: 2 %
über dem Basiszinssatz) der Deutschen Bundesbank seitdem
21.08.1996 und dass die angemessene Ausgleichszahlung für jede
50,– DM-Aktie der Alcatel SEL AG DM 14,50 beträgt.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die Alcatel SEL AG und
die Alcatel Deutschland GmbH haben den Beschluss mit dem
Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde angefochten.
Stuttgart, den 30. Dezember 1999
Ende der Mitteilung
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