AHT COOLING SYSTEMS GMBH
Ad hoc-Service: Austria Haustechnik AG HVBesc
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Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
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In der außerordentlichen Hauptversammlung der Austria Haustechnik AG vom 25.
Jänner 2000 wurden folgende Beschlüsse mit mehr als 99 % Zustimmung gefaßt:
1. Die Gesellschaft wird ermächtigt bis zu maximal 10 % des Grundkapitals, das
sind 180.000 Stück volleingezahlte eigene Stückaktien der Gesellschaft mit
einem Anteil am Grundkapital von EUR 1.308.111,02 zu erwerben, wobei der
Gegenwert pro Aktie den Betrag von EUR 7,5 nicht unter und den Betrag von
EUR 29 nicht überschreiten darf.
2. Der Erwerb und die Veräußerung der eigenen Aktien erfolgt auf die Dauer
der Ermächtigung zur Optimierung der Kapitalstruktur der Gesellschaft und
der Förderung des Shareholder Value.
3. Der Vorstand wird weiters ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne
weiteren Beschluß der Hauptversammlung im Sinne des § 192 Abs. 3 Zif.2
Aktiengesetz einzuziehen.
4. Die Ermächtigungen werden bis 24. Juli 2001 erteilt.
5. Der Vorstand hat den gegenständlichen Beschluß gemäß § 18 Aktiengesetz
zu veröffentlichen.
Ende der Mitteilung
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