austriamicrosystems AG
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Äußerung des Vorstandes der Austria Mikro Systeme International
AG (“AMS”) gemäß § 14 Übernahmegesetz zum Übernahmeangebot der
Aspern Industrie Beteiligungs AG vom 3. Mai 2000.
1. Allgemeines
Gemäß § 14 Übernahmegesetz (ÜbG) hat der Vorstand der
Zielgesellschaft eines öffentlichen Übernahmeangebotes eine
Stellungnahme zu diesem Angebot abzugeben und allenfalls eine
Annahme oder Ablehnung des Angebotes zu empfehlen. Nachstehende
Stellungnahme des Vorstandes der AMS wird in Zusammenhang mit
dem öffentlichen Übernahmeangebot der Aspern Industrie
Beteiligungs AG (nachstehend auch “Aspern” oder die “Bieterin”)
abgegeben. Die Stellungnahme des Vorstandes basiert auf der
veröffentlichten Angebotsunterlage und persönlichen Gesprächen
des Vorstandes mit Organen der Bieterin und deren Berater.
2. Angemessenheit des Angebotspreises
Der Angebotspreis liegt um 87% über den durchschnittlichen
Aktiennotierungen der letzten 3 Jahre, sowie um 127% über dem
Durchschnittskurs der letzten sechs Monate vor Verlautbarung
des Angebotes.
Nach den vorliegenden Plandaten wird es in den kommenden Jahren
ein starkes Umsatzwachstum bei der Austria Mikro Systeme geben.
Demgegenüber wird das Gewinnwachstum, bedingt durch stark
erhöhte Zinsaufwendungen und Abschreibungen, Investitionen in
Forschung & Entwicklung, bzw. Personalentwicklung entsprechend
geringer ausfallen. Dies ist insbesondere auf das Projekt
“AMS2000”, den geplanten Neubau der 200 mm-Fertigungslinie und
der damit verbundenen Finanzierung zurückzuführen.
Überdies ist festzuhalten, dass die Bieterin – gesetzeskonform
und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass keine
fusionskontrollrechtliche Problematik besteht – ein unbedingtes
Angebot gelegt hat und sich zudem die Aktienmehrheit vorweg im
Wege von Optionsverträgen und Aktienzukäufen gesichert hat. Die
Bieterin wird in jedem Fall über eine deutliche Aktienmehrheit
an der AMS verfügen. Mit einer Senkung des Handelsvolumens der
AMS-Aktie ist daher zu rechnen. Dies könnte sich mittelfristig
ebenfalls negativ auf den Aktienkurs auswirken.
Aufgrund der oben dargestellten Umstände ist das Angebot von
EUR 90 je Aktie nach Ansicht des Vorstandes fair und
angemessen.
3. Auswirkungen der Annahme des Angebotes auf Arbeitnehmer,
Standort, Gläubiger und das öffentliches Interesse
Die Sicherung des Standortes Unterpremstätten und der weitere
Personalaufbau hängen vorrangig von der Realisierung des
Projektes “AMS2000” und der Erhaltung der Autonomie des
Unternehmens ab. Ein Verzicht auf oder eine Verhinderung des
Projektes würde eine Reduzierung des Mitarbeiterstandes um mehr
als 250 Mitarbeiter erforderlich machen. In ihrem Angebot und
den direkten Gesprächen mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat
haben sich die Bieterin und ihre Berater unmissverständlich zu
diesem Projekt, seiner baldigen Umsetzung und der Autonomie des
Unternehmens bekannt. Die Auswirkung einer Annahme des
Angebotes sollte daher für das Unternehmen, seine Arbeitnehmer
und auch für die gesamte Region positiv sein.
Direkte Auswirkungen auf die Gläubiger sind durch das Angebot
nicht erkennbar. Die Bieterin geht im Angebot davon aus, dass
keine Dividendenzahlungen möglich sein werden und die
Bereitschaft besteht, die zukunftsgerichtete Strategie des
Managements als finanzkräftiger Eigenkapitalpartner zu
unterstützen. Dies könnte für die Fremdkapital- und Fördergeber
im Verlaufe des Projektes AMS2000 von Bedeutung werden. Die am
Projekt AMS2000 beteiligten Fremdkapital- und Fördergeber haben
sehr positiv auf das Angebot reagiert.
Für viele Kunden und Technologiepartner der AMS ist die
Autonomie der Gesellschaft Garant für die Liefersicherheit und
Vertrauensbasis für eine langfristige Zusammenarbeit. Aus
diesem Grund ist vorgesehen, dass Aspern dem Management der
AMS ein Vorkaufsrecht einräumen wird um im Falle einer nicht
mit dem Management akkordierten Disposition von Anteilen der
AMS – die allenfalls das autonome Weiterbestehen der AMS in
Frage stellt – die langfristigen Interessen des Unternehmens
sichern zu können.
4. Empfehlung
Aufgrund der obengenannten Gründe und der Angemessenheit des
Angebotspreises, empfiehlt der Vorstand den Aktionären der AMS
die Annahme des Übernahmeangebotes der Aspern Industrie
Beteiligungs AG.
5. Hinweis
Der Vorstand weist die Aktionäre darauf hin, dass aufgrund § 19
Abs 1 ÜbG die Frist zur Annahme des Übernahmeangebotes der
Aspern erst am 8.6.2000 endet.
Äußerung des Aufsichtsrats der Austria Mikro Systeme
International AG (“AMS”) gemäß § 14 Abs. 2 Übernahmegesetz zum
Übernahmeangebot der Aspern Industrie Beteiligungs AG vom 3.
Mai 2000.
Gemäß § 14 Abs 2 Übernahmegesetz (ÜbG) kann der Aufsichtsrat
der Zielgesellschaft eines öffentlichen Übernahmeangebotes eine
Stellungnahme zu diesem Angebot abgeben. Der Aufsichtsrat der
AMS macht hiermit von dieser Möglichkeit Gebrauch und erstattet
nachstehende Äußerung zum öffentlichen Übernahmeangebot der
Aspern Industrie Beteiligungs AG (nachstehend “Aspern” ):
Der Aufsichtsrat der AMS schließt sich vollinhaltlich der
Äußerung des Vorstands der AMS zum öffentlichen
Übernahmeangebot der Aspern an. Der Aufsichtsrat teilt die in
dieser Äußerung getätigten Aussagen zur zukünftigen Entwicklung
des Unternehmens und empfiehlt daher den Aktionären der AMS die
Annahme des Übernahmeangebotes der Aspern.
Unterpremstaetten, 17. Mai 2000
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