Buderus AG
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Mitteilung nach
§15WpHG
In seiner heutigen Sitzung hat der dafür zuständige Prüfungsausschuss
des Aufsichtsrats der Buderus Aktiengesellschaft dem Vorschlag des
Vorstands zugestimmt, das von der Hauptversammlung genehmigte Aktienrück-
kaufvolumen in Höhe von 10 % des Grundkapitals zur Hälfte durch Rückkauf
über die Börse auszunutzen.
Ende der Mitteilung
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