Commerzbank AG von 1870
Ad hoc-Service: Commerzbank AG von 1870
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Ad hoc-Service: Commerzbank AG von 1870
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Das Amtsgericht Hamburg hat mit Verfügung vom 17.12.1997 das
Löschungsverfahren der Commerzbank Aktiengesellschaft von
1870 (Altbank) einstweilen eingestellt. Begründet wird dies
mit einer von der Effecten Spiegel AG gegen die Commerzbank
AG (Neubank) erhobenen Klage, in dem diese als
Altbankaktionär vermeintliche Schadensersatzansprüche der
Altbank gegen die Neubank im Wege einer Teilklage über
150.000,- DM für Rechnung der Altbank geltend macht.
Die Altbank begrüßt den Prozessbeginn, da nun die Effecten
Spiegel AG die in ihrer von Eigeninteressen geprägten
Berichterstattung behaupteten Altbankansprüche konkret belegen
muß. Der Vorgang kann daher zu einer Versachlichung der
Auseinandersetzung zwischen den beiden großen Aktionären
der Altbank beitragen.
In einer zweiten Verfügung hat das Amtsgericht Hamburg die
Effecten Spiegel AG, den nach eigenen Angaben größten
Altbankaktionär, ermächtigt, zum Zwecke einer
Aufsichtsratsneuwahl eine Hauptversammlung einzuberufen. Die
Altbank wird gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen.
Die Abwicklung der Altbank ist beendet. Sie ist
vermögenslos. Dies wird auch durch einen Prüfungsbericht der
C&L Deutsche Revisions AG bestätigt. Die Altbank ist davon
überzeugt, daß der Prozess zwischen den beiden großen
Aktionären nichts an diesem Status ändert.
COMMERZBANK
Aktiengesellschaft
von 1870
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