HIRSCH Servo AG
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AD HOC MELDUNG
HIRSCH Servo AG
Glanegg, am 3.November 2000
In der 4. ordentlichen Hauptversammlung der HIRSCH Servo AG vom
15. Oktober 1999 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zu 15.000
Stück eigene Aktien der Gesellschaft zum Zweck der Ausgabe an
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie an leitende
Angestellte der Gesellschaft oder mit ihr verbundener
Unternehmen während einer Geltungsdauer von 18 Monaten ab dem
Tag der Beschlussfassung zu einem Gegenwert zwischen EUR 45 und
EUR 90 zu erwerben. Gemäß § 65 Abs 2 AktG darf das Ausmaß aller
gemäß § 65 Abs1 Z1, 4, 5, 8 und 9 AktG gehaltenen eigenen Aktien
der Gesellschaft einen Anteil von 10 % des Grundkapitals nicht
übersteigen.
Der Vorstand hat beschlossen von dieser Ermächtigung Gebrauch zu
machen.
Angaben zum Aktienrückkaufsprogramm:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses gemäß § 65 Abs1Z9 AktG
ist der 15.10.1999.
2. Tag der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses
gemäß § 65 Abs 1a AktG im Amtsblatt zur Wiener Zeitung ist der
30.11.1999.
3. Das Rückkaufprogramm beginnt am 13.11.2000 und endet am
15.4.2001.
4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf Stammaktien der
HIRSCH Servo AG.
5. Es wird beabsichtigt bis zu 13.700 Stück Stammaktien, das
sind bis zu 2,7% des Grundkapitals der HIRSCH Servo AG
zurückzukaufen.
6. Der Ankaufspreis für den Rückerwerb eigener Aktien darf
den Kurs von EUR 45 je Aktie nicht unter- und den Kurs von EUR
90 je Aktie nicht überschreiten.
7. Der Rückkauf soll über und/oder außerhalb der Börse
erfolgen. Der Rückkauf erfolgt insbesondere zum Erwerb eigener
Aktien im Rahmen des Stock Option Programmes.
8. Aufgrund des Beschlusses der 4. ordentlichen
Hauptversammlung der HIRSCH Servo AG vom 15. Oktober 1999
können den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats
sowie leitenden Angestellten der Gesellschaft und mit ihr
verbundener Unternehmen bis zu 15.000 Stück Aktienoptionen
eingeräumt werden. Derzeit werden bereits 1.300 Stück eigene
Aktien zur Deckung der Optionen gehalten.
Die HIRSCH Servo AG beabsichtigt, die
Veröffentlichungsverpflichtung gemäß §§ 3 und 4 der
Veröffentlichungsverordnung durch die Veröffentlichung von
Angaben über die öffentlich zugängliche Internetadresse der
HIRSCH Servo AG (www.hirsch-gruppe.com) zu erfüllen.
Ende der Mitteilung
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