Vorarlberger Kraftwerke AG
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Seite 2
Bregenz, 29. Oktober 1999
PRESSEINFORMATION
Neuordnung der energiewirtschaftlichen
Beziehungen der VKW
Mit dem Jahreswechsel 1999/2000 werden die
energiewirtschaftlichen Beziehungen der VKW in wichtigen
Teilbereichen neu geordnet. Diese Änderungen stehen in
ursächlichem Zusammenhang mit dem Ausscheiden der
Verbundgesellschaft aus den Vertragsbeziehungen mit der
Vorarlberger Illwerke AG und der damit gegebenen
Beendigung von Strombezügen der Verbundgesellschaft bei
diesem Unternehmen.
Da das Ausscheiden der Verbundgesellschaft aus dem
Illwerke-Vertragswerk auch Auswirkungen auf die
energiewirtschaftlichen Beziehungen der VKW mit der
Verbundgesellschaft hat, wurde vereinbart, daß mit
Wirkung vom 31.12.1999 auch der sogenannte
Koordinierungsvertrag zwischen Verbundgesellschaft und
VKW beendet wird und die VKW aus dem Regelbereich der
Verbundgesellschaft ausscheidet. Neben dem
Koordinierungsvertrag, der die Strombezüge der VKW von
der Verbundgesellschaft geregelt hat, enden auch weitere
Vereinbarungen der VKW mit der Verbundgesellschaft. Nicht
berührt von der Neuordnung der energiewirtschaftlichen
Verhältnisse mit der Verbundgesellschaft sind die
Strombezugsrechte der VKW an Donaukraftwerken sowie
Leitungs- und Ertüchtigungsrechte der Verbundgesellschaft
auf der VKW-Leitung Brederis-Meiningen-Schweiz.
Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), die schon bisher
Vertragspartner der Illwerke war, tritt bekanntlich mit
1. Jänner 2000 in die Strombezugsrechte der
Verbundgesellschaft an der Spitzenkraftwerksgruppe “Ober
Ill-Lünersee” ein. Die VKW tritt in den Regelbereich der
EnBW ein. Als Ersatz für die Strombezüge bei der
Verbundgesellschaft schließt die VKW mit der EnBW einen
neuen Stromliefervertrag ab. Die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen dieses Strombezugsvertrages sind mit
den derzeit noch bestehenden Vertragsbedingungen mit der
Verbundgesellschaft gleichwertig.
Weiters wurden die Strombezugsrechte am Walgauwerk der
Illwerke neu geregelt. Im Jahre 1980 hatten die VKW und
die Verbundgesellschaft ein Strombezugsrecht von je 50
Prozent der Erzeugung im Walgauwerk erworben. Die
Jahreserzeugung dieses Werkes beläuft sich auf
durchschnittlich 320 Mio. kWh. Nunmehr hat die
Verbundgesellschaft auf ihr Strombezugsrecht verzichtet
und es den Illwerken überlassen. Die VKW übernimmt dieses
Strombezugsrecht am Walgauwerk bis zum Jahr 2030. Die
Einsatzleitung des Walgauwerkes wird ebenfalls der VKW
übertragen. Damit wird die Stromeigenaufbringung der VKW
aus heimischer Wasserkraft wesentlich ausgeweitet.
Ende der Mitteilung
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