AHAG Wertpapierhandelsbank AG i.I.
AHAG AG
Keine prioritäre Eintragung der HV-Beschlüsse/Vergleichsverhandlung mit Klägern
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Keine prioritäre Eintragung der Hauptversammlungsbeschlüsse/
Vergleichsverhandlung mit Klägern um Clemens J. Vedder und Karl-Walter Freitag
Das Registergericht Dortmund hat dem Unternehmen mitgeteilt, dass es keine
prioritäre Eintragung der Hauptversammlungsbeschlüsse 3 (Herabsetzung des
Grundkapitals) und 4 (Barkapitalerhöhung mit gesetzlichem Bezugsrecht) vornehmen
wird. Die AHAG bemüht sich nun, mit den Klägern, bestehend aus Clemens J.
Vedder, Karl-Walter Freitag und Karin Deger einen gerichtlichen Vergleich zu
erzielen, um die in der Hauptversammlung mit großer Mehrheit beschlossene
Rekapitalisierung im Handelsregister eintragen und anschließend durchführen zu
können.
Sollten die Kläger Vedder, Freitag und Deger nicht einer sachlichen Lösung
zugänglich sein, so wird erstmals in Deutschland die Anfechtung von
Hauptversammlungsbeschlüssen die Insolvenz eines Unternehmens nach sich ziehen.
Für weitere Rückfragen:
Thomas Aldenrath, Vorstand, Tel. 0231 – 987316-20, e-mail: al@ahag.de
Uwe Wortmann, Vorstand, Tel. 0231 – 987316-50, e-mail: wo@ahag.de
Dr. Michael Briem, Aufsichtsratsvorsitzender, Tel. 0043-1-606 20 7011
AHAG Wertpapierhandelsbank AG
Postfach 16 03 40 in 44333 Dortmund
Büro: Pierbusch 17 in 44536 Lünen
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 22.04.2002
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WKN: 501330; ISIN: DE0005013304; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt und Düsseldorf;
Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München und Stuttgart
221159 Apr 02
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