AHAG Wertpapierhandelsbank AG i.I.
AHAG AG
Klage gegen AHAG wegen HV-Beschlüsse – AHAG bemüht sich um prioritäre
Eintragung
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen AHAG Wertpapierhandelsbank AG wegen
Hauptversammlungsbeschlüsse eingereicht – Gesellschaft bemüht sich um prioritäre
Eintragung
Wie schon der Gesellschaft angekündigt, hat eine Aktionärsgruppe eine
Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen die AHAG Wertpapierhandelsbank AG wegen
der Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 06. März 2002 zu den
Tagesordnungspunkten 3 bis 9 eingereicht.
Die Gesellschaft erwartet, da nun die Argumente der Kläger auf dem Tisch liegen,
einen Entscheid des Amtsgerichts Dortmund wegen einer prioritären Eintragung in
das Handelsregister der für das Unternehmen wichtigen Tagesordnungspunkte 3
(Herabsetzung des Grundkapitals) und 4 (Kapitalerhöhung 1:1) für nächste Woche.
Entschließt sich das Registergericht, den Argumenten der Gesellschaft zu folgen
und die wichtigsten Beschlüsse einzutragen, so wird die Gesellschaft im
Anschluss einen Aufruf für die Kapitalherabsetzung und anschließende
Kapitalerhöhung vornehmen.
Sollte keine Eintragung der Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 in
das Handelsregister erfolgen, würde dies den Fortbestand des Unternehmens
gefährden.
Dortmund, 11. April 2002
AHAG Wertpapierhandelsbank AG
Der Vorstand
Thomas Aldenrath
Uwe Wortmann
Für Rückfragen:
AHAG Wertpapierhandelsbank AG
Thomas Aldenrath (Vorstandsprecher)
0231 / 98 73 16 – 0
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 11.04.2002
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WKN: 501330; ISIN: DE0005013304; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt und Düsseldorf;
Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München und Stuttgart
111905 Apr 02
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