Andritz AG
Andritz AG beschließt ein neues Aktienrückkaufprogramm
Andritz AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf ANDRITZ AG beschließt ein neues Aktienrückkaufprogramm Rückkauf von bis zu 2.080.000 Aktien entsprechend bis zu ca. 2,00% des Grundkapitals der ANDRITZ AG geplant GRAZ, 30. Juli 2024 Der Vorstand der ANDRITZ AG hat heute auf Grundlage der Ermächtigung, die in der 116. ordentlichen Hauptversammlung vom 29. März 2023 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt und am 30. März 2023 gemäß § 119 Abs 9 BörseG über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, beschlossen, eigene auf Inhaber lautende Stückaktien über die Börse (einschließlich Multilateraler Handelssysteme) zurückzukaufen. Mit der Durchführung des Aktienrückkaufs wird bevorzugt ein Kreditinstitut beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der ANDRITZ AG unabhängig von der ANDRITZ AG zu treffen und die in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsrichtlinien einzuhalten.
Datum des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 29. März 2023. Datum und Form der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 29. März 2023 über euro adhoc und auf der Website der Gesellschaft www.andritz.com sowie über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem am 30. März 2023. Beginn und voraussichtliche Laufzeit: 5. August 2024 (einschließlich) bis zum 31. Januar 2025 (einschließlich). Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000730007). Beabsichtigtes Volumen: bis zu 2.080.000 Aktien, entsprechend bis zu ca. 2,00% des derzeitigen Grundkapitals der ANDRITZ AG. Maximaler Betrag, den die ANDRITZ AG für das Aktienrückkaufprogramm aufwendet: Höchster und niedrigster zu leistender und/oder zu erzielender Gegenwert je Aktie: Gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung und dem Beschluss des Vorstands darf der für den Erwerb einer Stückaktie zu leistende Gegenwert den durchschnittlichen ungewichteten Schlusskurs an der Wiener Börse während der letzten zehn Handelstage vor Ausübung dieser Ermächtigung um nicht mehr als 10 % übersteigen. Der Höchstpreis für den Aktienrückkauf beträgt daher gemäß dieser Ermächtigung EUR 61,699. Der Mindestpreis je Stückaktie darf den anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft je Aktie, der jeweils 1 EUR entspricht, nicht unterschreiten. Art des Rückkaufs: Rückkauf über die Börse (einschließlich Multilateraler Handelssysteme). Grund für den Rückkauf: Verwendung der eigenen Aktien zu allen Zwecken gemäß der von der Hauptversammlung am 29. März 2023 erteilten Ermächtigung, einschließlich als Vorsorge für zukünftige Aktienoptionsprogramme. Mögliche Auswirkungen des Rückkaufprogramms auf die Notierung der emittierenden Gesellschaft: Keine. Anzahl der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Optionen und Verteilung auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und einzelne Mitglieder der Organe der Gesellschaft oder der Organe der mit ihr verbundenen Unternehmen unter Angabe der jeweils zum Bezug zur Verfügung stehenden Aktien, wenn die emittierende Gesellschaft beabsichtigt, innerhalb der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG Aktienoptionen einzuräumen oder bereits eingeräumt hat: Derzeit sind 119 leitenden Angestellten der ANDRITZ AG und ihrer Tochtergesellschaften (“ANDRITZ-GRUPPE“) insgesamt 874.000 Aktienoptionen aus Aktienoptionsprogrammen, 16 Mitarbeitern der ANDRITZ-GRUPPE insgesamt 19.500 Aktienoptionen aus Aktienoptionsprogrammen und den derzeitigen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der ANDRITZ AG insgesamt 232.500 Aktienoptionen aus Aktienoptionsprogrammen eingeräumt, davon Herrn Joachim Schönbeck 75.000 Aktienoptionen, Herrn Norbert Nettesheim 42.500 Aktienoptionen, Herrn Dietmar Heinisser 30.000 Aktienoptionen, Herrn Jarno Nymark 40.000 Aktienoptionen, Herrn Frédéric Sauze 7.500 Aktienoptionen und Herrn Wolfgang Leitner 37.500 Aktienoptionen. Jede Aktienoption berechtigt den Inhaber zum Erwerb einer Aktie.
Hinweis: Diese Veröffentlichung dient dem Zweck der Bekanntmachung gemäß § 4 und § 5 der Veröffentlichungsverordnung 2018. Diese Veröffentlichung bildet weder ein öffentliches Angebot zum Erwerb von ANDRITZ-Aktien, noch begründet sie eine Verpflichtung der ANDRITZ AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückkauf von ANDRITZ-Aktien anzunehmen.
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30.07.2024 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Andritz AG |
Stattegger Straße 18 | |
8045 Graz | |
Österreich | |
Telefon: | +43 (0)316 6902-0 |
Fax: | +43 (0)316 6902-415 |
E-Mail: | welcome@andritz.com |
Internet: | www.andritz.com |
ISIN: | AT0000730007 |
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Börsen: | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
EQS News ID: | 1956515 |
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