Celanese Deutschland Holding GmbH
Aufsichtsrat stimmt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Aufsichtsrat stimmt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit BCP Crystal
Acquisition GmbH & Co. KG (“BCP”) zu.
Kronberg – (CZZ: FSE): Der Aufsichtsrat der Celanese AG hat am
22. Juni 2004 in einer außerordentlichen Sitzung dem am selben Tag
abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der BCP Crystal
Acquisition GmbH & Co. KG zugestimmt.
Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bietet BCP den
außenstehenden Aktionären an, ihre Aktien gegen eine Barabfindung von 41, 92
Euro je Stückaktie zu erwerben. Denjenigen Aktionären, die weiterhin an der
Celanese AG beteiligt bleiben wollen, garantiert BCP als angemessenen Ausgleich
eine Zahlung in Höhe von brutto 3,27 Euro je Stückaktie (netto gegenwärtig 2,89
Euro) für jedes volle Geschäftsjahr.
Bei der Unternehmensbewertung, die der Bestimmung der Abfindung und des
Ausgleichs zugrunde liegt, wurden der Vorstand der Celanese AG und die
Geschäftsführung der BCP von Ernst & Young beraten. Der gerichtlich bestellte
Vertragsprüfer, PricewaterhouseCoopers, hat die Angemessenheit der Abfindung und
des Ausgleichs bestätigt.
Da ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Zustimmung der
Hauptversammlung bedarf, hat die Celanese AG die Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung für den 30. Juli 2004 in Oberhausen
beschlossen, die bei Bedarf am 31. Juli 2004 fortgesetzt wird.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 22.06.2004
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WKN: 575300; ISIN: DE0005753008; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-
Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart; NYSE
222034 Jun 04
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