AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA
AURELIUS Equity Opportunities SE & Co KGaA schlägt der Hauptversammlung Aktienrückkauf sowie Einziehung der erworbenen Aktien im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung vor.
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AURELIUS Equity Opportunities SE & Co KGaA schlägt der Hauptversammlung Aktienrückkauf von bis zu 6.600.000 Stückaktien bis zu einem Höchstbetrag von EUR 80 Mio. sowie Einziehung der erworbenen Aktien im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung vor.
Grünwald, 8. August 2023 – Die AURELIUS Management SE, die persönlich haftende Gesellschafterin der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co KGaA (ISIN DE000A0JK2A8) („Gesellschaft“), der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat der Gesellschaft haben heute beschlossen, der am 20. September 2023 stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft („Hauptversammlung“) den Rückerwerb von bis zu 6.600.000 Stückaktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG und die anschließende Einziehung der Aktien nach Erwerb durch die Gesellschaft im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Der Aktienrückkauf soll entweder außerhalb der Börse im Rahmen eines oder mehrerer öffentlicher Erwerbsangebote oder über die Börse erfolgen. Das Kaufpreisvolumen hierfür soll insgesamt bis zu EUR 80 Mio. betragen. Bei jedem öffentlichen Erwerbsangebot stehen den Aktionären der Gesellschaft entsprechende Andienungsrechte zu, wobei jeweils eine Aktie der Gesellschaft, mit Ausnahme der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, ein Andienungsrecht vermittelt. Der Aktienrückkauf und die Einziehung können vorbehaltlich einer Beschlussfassung der Hauptversammlung von der Gesellschaft bis zum 20. Dezember 2024 durchgeführt werden und sollen zu Lasten der frei verfügbaren Rücklagen und im Übrigen zu Lasten des Bilanzgewinns erfolgen.
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