BIODATA Information Technology AG
Biodata Inform. Tech. deutsch
Biodata fordert Schadenersatz von früheren Vorständen
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Biodata fordert Schadenersatz von früheren Vorständen
Ersatzansprüche wegen Australien-Auftrag.
Lichtenfels, 25. Oktober 2001. Die Biodata Information Technology AG macht
Schadenersatzansprüche gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder Tan Siekmann und
Stefan Schraps über vorläufig 4,415 Millionen US-Dollar geltend. Hintergrund
ist ein fehlerhaft gemeldeter Großauftrag in Australien.
Am 24. August 2000 gab das IT-Sicherheitsunternehmen einen vermeintlichen
Großauftrag in Australien bekannt. Über den Servicepartner Alphagen Pty. Ltd.
sollten bis zu 6000 Firewalls installiert werden gegen monatliche Pauschalen.
Nach Auslieferung aller Firewalls sollten sich die Zahlungen auf bis zu 20
Millionen Euro Umsatz jährlich addieren. Grundlage war ein Pro-forma-Auftrag von
Alphagen an Biodata Australien.
Obwohl der Vertrag bereits durch zwei Bedingungsklauseln nicht zum Tragen
gekommen war, veranlassten die damaligen Vorstandsmitglieder Tan Siekmann (CEO)
und Stefan Schraps (COO) Aufträge zur Produktion der Geräte. Biodata ist dadurch
ein vermeidbarer Schaden von mindestens 4,415 Millionen US-Dollar entstanden.
Veröffentlichung des Australiengeschäfts, Produktionsaufträge und nicht erfolgte
rechtzeitige Stornierung sind von Tan Siekmann und Stefan Schraps zu
verantworten.
In einem ersten Schritt des Sanierungskonzepts hat die Biodata Information
Technology AG unterdessen rund 60 Mitarbeiter in Deutschland und der Schweiz
gekündigt. Überdies hat das verlustreiche Tochterunternehmen Biodata Security
Maintenance GmbH in München Insolvenz angemeldet. Dort waren zuletzt rund 20
Mitarbeiter beschäftigt.
Weitere Schritte des umfangreichen Sanierungskonzepts werden in Kürze vorgelegt.
Basis dafür sind insbesondere die Ergebnisse einer extern in Auftrag gegebenen
nachträglichen Prüfung des gesamten Rechnungswesens.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.10.2001
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:
Wie eine nachträgliche interne Revision Biodatas speziell zum Australien-
Geschäft ergab, sollten durch den Auftrag nur 4000 Firewalls geliefert werden.
Überdies enthielt der Pro-forma-Auftrag zwei zusätzliche Bedingungen:
technische Abnahme durch Alphagen bis zum 1. September 2000, außerdem die
unbedingte Bestellung der Produkte bis zum 5. September durch die australische
Post als Endabnehmer von Alphagen. Beide Bedingungen traten in der Folge jedoch
nicht ein.
Ende August erteilte die Biodata Information Technology Singapore Pte Ltd. einen
mündlichen Auftrag zur Fertigung von 6000 Firewalls in Asien. Am 8. September,
obwohl die vorgenannten Vertragsbedingungen nicht erfüllt waren, wiederholte das
Biodata-Logistikzentrum in der Schweiz schriftlich zwei Aufträge über die
Produktion von 4000 und 2000 Firewalls in Asien. Am 4. Februar 2001 erteilte
Vorstandsmitglied Stefan Schraps einen Fertigungsstopp für die restlichen 4000
Firewalls. Der Zulieferer hatte jedoch die Hardware-Komponenten dafür bereits
gekauft. Aus den ohne gültige vertragliche Grundlage erteilten
Produktionsaufträgen resultiert für Biodata ein Schaden von mindestens 4,415
Millionen US-Dollar.
Die ehemaligen Vorstandsmitglieder wurden aufgefordert, die Schadenssumme bis
spätestens 2. November an Biodata zu zahlen. Andernfalls wird die vorbereitete
Klage beim Landgericht Kassel eingereicht.
Redaktionskontakt: Biodata Information Technology AG, Burg Lichtenfels, 35104
Lichtenfels, Tel +49 (0) 6454 9120 118 oder Tel. +49 (0) 6454 9120 132, Fax +49
(0) 6454 9120 180
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WKN: 542270; Index: NEMAX 50
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
252219 Okt 01
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