DOM-Brauerei AG
DOM-Brauerei AG:
DOM-Brauerei AG / Stellungnahme/Rechtssache Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Köln, den 12. März 2008 Ad hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Dom-Brauerei AG über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der Dom Kölsch Brauerei GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin ist nichtig. Antrag der Dom-Brauerei AG nach § 16 III UmwG wurde zurückgewiesen. Köln, den 12. März 2008 – Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Dom-Brauerei AG am 16. August 2007 wurde mit einer Mehrheit von 95,03% des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals die unter Tagesordnungspunkt 6 angekündigte Umwandlung der Dom-Brauerei AG in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der Dom Kölsch Brauerei GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin beschlossen. Die Minderheitsaktionäre Pomoschnik Rabotajet GmbH, Berlin -1 Inhaberstückaktie- JKK Beteiligungs-GmbH, Würzburg -2 Inhaberstückaktien- Herr Tino Hoffmann, Berlin -1 Inhaberstückaktie- Herr Klaus E.H. Zapf, Berlin -3 Inhaberstückaktien- Frau Caterina Steeg, Höchberg -1 Inhaberstückaktie- Herr Frank Scheunert, Schweiz -1 Inhaberstückaktie- Ulipan GmbH, Bad Tölz -2 Inhaberstückaktien- Milaco GmbH, Köln -10 Inhaberstückaktien- haben gegen diesen Beschluss Anfechtungsklagen beim Landgericht Köln eingereicht. Mit Urteil vom 30.01.2008 – AZ 82 O 218/07 - hat das Landgericht Köln diesen Klagen stattgegeben. Auch den Antrag der Dom-Brauerei AG gemäß § 16 III UmwG hat dasselbe Gericht am 7.03.2008 zurückgewiesen. Der Vorstand der Dom-Brauerei AG hat deshalb heute entschieden aus Kostengründen die Berufung gegen das Urteil vom 30.01.2008 zurück zu nehmen und gegen den Beschluss vom 7.03.2008 keine Rechtsmittel einzulegen. In Konsequenz zur Nichtigkeit des Beschlusses, die Dom-Brauerei AG in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der Dom Kölsch Brauerei GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin formzuwandeln, hat der Großaktionär, die Vertriebsgesellschaft deutscher Brauereien mbH, dem Vorstand mitgeteilt, sämtliche in Aussicht gestellten liquiden Mittel, die für Investitionen in Absatzstätten und für die Abdeckung aufgrund der weiterhin hohen Pensionszahlungen nicht auszuschließender Liquiditätslücken dringend benötigt wurden und werden, nur noch für notwendige Ausgaben zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes zur Verfügung zu stellen. Diese Entscheidung hat bereits aktuell dazu geführt, dass mehrere endverhandelte Investitionen storniert werden mussten. In den vergangenen Jahren hatte fast ausschließlich der Großaktionär notwendige finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. Der Vorstand beabsichtigt deshalb, auch aus Gründen der Kostenersparnis, dem Aufsichtsrat eine grundlegende Umstrukturierung, die auch das Delisting der Dom-Brauerei AG von der Börse beinhalten kann, vorzuschlagen. Der Vorstand Dom-Brauerei AG, Charlottenstr. 72 – 78, 51149 Köln www.dom-koelsch.de/kontakt/presse_ag.php 12.03.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: DOM-Brauerei AG Charlottenstr. 72-78 51149 Köln Deutschland Telefon: +49-(0)221-37608-44 Fax: +49-(0)221-37608-50 E-Mail: info@dom-brauerei.de Internet: www.dom-brauerei.de ISIN: DE0005010003 WKN: 501000 Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Stuttgart; Open Market in Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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