eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. KGaA
eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Unter Bezugnahme auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 2. September 2004 wird
mitgeteilt, dass die eff-eff Holding GmbH aufgrund des zwischen ihr und der
eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien abgeschlossenen
Gewinnabführungsvertrages den außenstehenden Aktionären der eff-eff Fritz
Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien eine feste jährliche
Ausgleichszahlung von EUR 2,75 brutto, entspricht derzeit EUR 2,36 netto,
gemäß § 304 AktG garantiert und sich gemäß § 305 AktG – zeitlich begrenzt –
verpflichtet, die Aktien der außenstehenden Aktionäre gegen eine Barabfindung
in Höhe von EUR 45,23 zu erwerben.
Der Zustimmungsbeschluss zum Gewinnabführungsvertrag soll auf der
außerordentlichen Hauptversammlung der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft auf Aktien am
4. November 2004 gefasst werden.
Die Höhe der Ausgleichzahlung und der Barabfindung wurde auf Basis eines
Bewertungsgutachtens ermittelt, das von der RWT Reutlinger Wirtschaftstreuhand
GmbH im Auftrag des persönlich haftenden Gesellschafters der eff-eff Fritz
Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien und der Geschäftsführung der
eff-eff Holding GmbH erstellt und von der Ernst & Young AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gerichtlich bestellten und unabhängigen
Vertragsprüfer überprüft und als angemessen bestätigt wurde.
Albstadt, den 24. September 2004
Die Geschäftsführung
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 24.09.2004
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WKN: 565020; ISIN: DE0005650204; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und Stuttgart;
Freiverkehr in Düsseldorf
240827 Sep 04
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