Württembergische Leinenindustrie AG
Entwurf des Verschmelzungsvertrags zw. der Württembergische Leinenindustrie AG und der VEM Vermögensverw. AG im Zusammenh. mit verschmelzungsrechtl.Squeeze-Out aufgestellt : Festlegung der Barabfndung f. verschmelzungsrecht. Squeeze-Out auf EUR 425,-/Aktie
Württembergische Leinenindustrie AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out 16.07.2012 14:56 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Württembergische Leinenindustrie Aktiengesellschaft Blaubeuren Wertpapier-Kenn-Nr. 780 200 16. Juli 2012: Ad-hoc-Mitteilung: Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der Württembergische Leinenindustrie AG (als übertragender Gesellschaft) und der VEM Vermögensverwaltung AG (als übernehmender Gesellschaft) im Zusammenhang mit verschmelzungsrechtlichem Squeeze-Out aufgestellt und Festlegung der Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out auf EUR 425,00 je Aktie Der Vorstand der Württembergische Leinenindustrie Aktiengesellschaft ('Gesellschaft') und der Vorstand der VEM Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft ('VEM') haben heute den Entwurf eines Verschmelzungsvertrags zwischen der Gesellschaft als übertragender Gesellschaft und VEM als übernehmender Gesellschaft aufgestellt. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags enthält den Hinweis, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung die übrigen Aktionäre der Gesellschaft nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG ausgeschlossen werden sollen. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags enthält außerdem die aufschiebende Bedingung, dass ein Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die VEM als Hauptaktionärin in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wird. Nach derzeitiger Planung soll der Verschmelzungsvertrag am 20. Juli 2012 abgeschlossen werden. Die VEM hat der Gesellschaft heute außerdem mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out stattfindende Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die VEM gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG auf EUR 425,00 je Aktie festgelegt hat. Über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft Beschluss gefasst werden, die innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags stattfinden muss. Diese Hauptversammlung ist für den 28. August 2012 geplant. Württembergische Leinenindustrie Aktiengesellschaft Der Vorstand 16.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Württembergische Leinenindustrie AG Bleiche 1 89143 Blaubeuren Deutschland Telefon: +49 (0)731-15 25 55 17 Fax: +49 (0)731-15 25 55 18 E-Mail: rolf.glessing@merckle.de Internet: www.wuerttembergische-leinenindustrie.de ISIN: DE0007802001 WKN: 780200 Börsen: Regulierter Markt in Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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