G. Kromschröder AG
G. Kromschröder AG: Gewinnabführungsvertrag
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Gewinnabführungsvertrag
G. Kromschröder AG: Gewinnabführungsvertrag
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die G. Kromschröder Aktiengesellschaft hat heute mit der RI-Industrie Holding
GmbH (künftig firmierend als Elster GMC Holding GmbH), Essen, einen
Gewinnabführungsvertrag vereinbart. Die RI-Industrie Holding GmbH hält an der
G. Kromschröder Aktiengesellschaft ca. 92,07 % des Grundkapitals und der
Stimmrechte. Weitere 3,79 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der G.
Kromschröder Aktiengesellschaft hält die Ruhrgas Industries GmbH, Essen, die
wiederum 100 % der Anteile an der RI-Industrie Holding GmbH hält.
Der Vertrag verpflichtet die G. Kromschröder Aktiengesellschaft, ihren ganzen
Gewinn an die RI-Industrie Holding GmbH abzuführen. Die RI-Industrie Holding
GmbH hat während der Vertragsdauer entstehende Jahresfehlbeträge der G.
Kromschröder Aktiengesellschaft auszugleichen. Auf der Grundlage eines von der
Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als
unabhängigen Gutachter erstellten Bewertungsgutachtens haben der Vorstand der
G. Kromschröder Aktiengesellschaft und die Geschäftsführung der RI-Industrie
Holding GmbH einen Ausgleich gem. § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 1,58
(netto gegenwärtig EUR 1,27) je Stückaktie der G. Kromschröder
Aktiengesellschaft und eine Barabfindung gem. § 305 AktG in Höhe von EUR 27,87
je Stückaktie der G. Kromschröder Aktiengesellschaft, die damit die von dem
unabhängigen Gutachter ermittelte, auf dem Ertragswert beruhende Abfindung in
Höhe von EUR 26,25 je Stückaktie der G. Kromschröder Aktiengesellschaft
übersteigt, vorgesehen. Die Angemessenheit von Ausgleichszahlung und
Barabfindung wird gegenwärtig durch die Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, als
gerichtlich bestelltem Prüfer überprüft.
Der Gewinnabführungsvertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der G.
Kromschröder Aktiengesellschaft, die am 9. November 2005 in Düsseldorf
stattfinden wird. Sollte die Tagesordnung an dem genannten Tag nicht
abschließend behandelt werden können, wird die Hauptversammlung am 10.
November 2005 fortgesetzt.
Über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der G. Kromschröder
Aktiengesellschaft nach §§ 327a ff. AktG auf die Ruhrgas Industries GmbH
(künftig firmierend als Elster Industries GmbH), Essen, die die Ruhrgas
Industries GmbH durch ihr Verlangen vom 16. September 2005 eingeleitet hatte,
wird auf einer gegebenenfalls zu diesem Zwecke gesondert einzuberufenden
Hauptversammlung beschlossen werden.
Osnabrück, 28. September 2005
G. Kromschröder Aktiengesellschaft
Der Vorstand
G. Kromschröder AG
Bohmter Straße 11
49074 Osnabrück
Deutschland
ISIN: DE0006334006
WKN: 633400
Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf und Hannover;
Freiverkehr in Frankfurt und Hamburg
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 28.09.2005
281410 Sep 05
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