GAP AG GSM Applikationen und Produkte
GAP AG
Einstweilige Verfügung aufgehoben. Management um Martin Kagerer im Amt bestätigt
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Einstweilige Verfügung aufgehoben. Management um Martin Kagerer im Amt bestätigt
Oberhaching, 30. Dezember 2002 – Das Landgericht München I (Az.: 22224/02) hat
mit Urteil vom 23. Dezember 2002 die am 12. Dezember 2002 von einem
Minderheitsaktionär der GAP AG erwirkte einstweilige Verfügung vollständig
aufgehoben. Das Gericht wies damit den Antrag einer Aktionärsgruppe zurück, die
vor einer Woche versucht hatte, die Führung der GAP AG an sich zu reißen. In dem
Urteil hieß es, dass die korrekte Mehrheitsentscheidung der GAP-
Hauptversammlung vom 25. November 2002 respektiert sei.
In Folge der Aufhebung der einstweiligen Verfügung bleibt es nun bei der
Abberufung der früheren Vorstandsmitglieder Frau Awa Garlinska und Herr Axel
Schaumann-Wilhelm. Beide haben keinerlei Vertretungs- und
Geschäftsführungsbefugnis für die GAP AG mehr. Alleiniger und
einzelvertretungsberechtigter Vorstand der GAP AG ist und bleibt, so wurde es
vom Gericht ausdrücklich bestätigt, Herr Martin Kagerer.
Auf einer durch das Management noch einzuberufenden außerordentlichen
Hauptversammlung wird die GAP AG im März 2003 ausführlich zur Weiterentwicklung
des Unternehmens Stellung nehmen. Die GAP AG wird gemeinsam mit einer Reihe
weiterer Unternehmen mobile Telekommunikation bundesweit aufbauen.
Kontakt:
GAP AG
Bajuwarenring 12a
82041 Oberhaching
Ansprechpartner: Andreas Langner
(0)89-666695-0
E-mail: ir@gapag.de
Internet: http://www.gapag.de
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 30.12.2002
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WKN: 580150; ISIN: DE0005801500; Index:
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
Hannover, München und Stuttgart
301144 Dez 02
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