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HWA AG: Vorstand beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht in Höhe von 8 Mio. Euro
HWA AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung HWA AG: Vorstand beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht in Höhe von 8 Mio. Euro Affalterbach, den 28. April 2020 – Der Vorstand der HWA AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 25. Juli 2018 beschlossen, das Grundkapital von 5.626.500,00 Euro unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung um bis zu 800.000,00 Euro auf bis zu 6.426.500,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie und Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2019 gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von 10,00 Euro je Stückaktie ausgegeben und den Aktionären zum Bezugspreis von 10,00 Euro je neuer Aktie zum Bezug angeboten. Das Bezugsverhältnis liegt bei 7 zu 1. Für sieben bereits gehaltene Aktien erhält ein Aktionär ein rechnerisches Bezugsrecht auf eine neue Aktie. Die Bezugsfrist beginnt am Mittwoch, den 29. April 2020, 16.00 Uhr und endet am 13. Mai 2020, 24.00 Uhr. Für das Bezugsangebot ist ein Wertpapier-Informationsblatt erforderlich, dessen Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 27. April 2020 gestattet hat. Ein börslicher Handel der Bezugsrechte findet nicht statt. Aktionäre haben die Möglichkeit, für etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien über den ihnen gemäß dem Bezugsverhältnis zustehenden Bezug hinaus eine weitere verbindliche Order zum Bezugspreis abzugeben (“Mehrbezug”). Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Mehrbezug besteht jedoch nicht. Sollte der Umfang der im Mehrbezug gezeichneten Aktien die Zahl der Neuen Aktien übersteigen, für die Bezugsrechte während der Bezugsfrist nicht ausgeübt worden sind, werden die Mehrbezugsanmeldungen unter Wahrung des aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes quotal gekürzt. Soweit der HWA AG Neue Aktien aus einem nicht ausgeübten ordentlichen Bezug oder einem Mehrbezug zur Verfügung stehen sollten, behält sich die Gesellschaft vor, die nicht bezogenen Neuen Aktien einer begrenzten Anzahl von Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Preis von mindestens 10,00 Euro anzubieten. Die Zuteilung erfolgt nach freiem Ermessen des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der vollständige Wortlaut des Bezugsangebots mit den Hinweisen zur Ausübung und Abwicklung wird am Nachmittag des 28. April 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß § 3 Nr. 2 WpPG prospektfreien Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt in Bezug auf die Neuen Aktien und dieses Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Die HWA AG hat gemäß § 4 WpPG ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) erstellen lassen und bei der BaFin hinterlegt. Die BaFin hat am 27. April 2020 die Veröffentlichung des Wertpapier-Informationsblatts gestattet. Das Wertpapier-Informationsblatt ist ab heute Nachmittag über die Internetseite der Gesellschaft unter www.hwaag.com abrufbar. Den Aktionären wird empfohlen, sich vor Ausübung von Bezugsrechten umfassend zu informieren und die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hwaag.com zugänglichen Finanzberichte der Gesellschaft zu lesen. Die Oddo Seydler Bank AG ist Capital Markets Advisor und die KAS Bank N.V. als Abwicklungsstelle bei dieser Transaktion tätig. Ansprechpartner: Unternehmensprofil HWA AG:
28.04.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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