IN-motion AG
IN-motion AG deutsch
Delisting von IN-motion bis zur Entscheidung des Arbitration Panels ausgesetzt
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Delisting von IN-motion bis zur Entscheidung des Arbitration Panels ausgesetzt
Frankfurt am Main, den 18. April 2002 – Aufgrund intensiver Verhandlungen mit
der Deutschen Börse AG wurde heute der Vollzug der getroffenen Entscheidung
über das Delisting der IN-motion AG movie & TV productions bis zum Abschluss
des Verfahrens vor dem Primary Markets Arbitration Panel ausgesetzt. Folglich
werden die Aktien der Gesellschaft auch über den 28. April 2002 hinaus am Neuen
Markt gehandelt, bis eine Entscheidung des Arbitration Panels ergangen ist. Ein
Termin für das Panelverfahren steht noch nicht fest.
Des Weiteren wird die IN-motion AG alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen
Maßnahmen ergreifen, um den Verbleib am Neuen Markt zu sichern. Deshalb behält
sich die IN-motion AG die vollständige Ausschöpfung des ordentlichen
Rechtswegs, auch über die Entscheidung des Arbitration Panels hinaus, vor.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 18.04.2002
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WKN: 622380; ISIN: DE0006223803; Index:
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
182234 Apr 02
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