INKA AG für Beteiligungen
INKA AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsverfahren gegen Squeeze-out-Beschluss…
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen
(WKN 525 100, WKN 525 103), Neuhauser Straße 5, 80331 München:
Anfechtungs- und Nichtigkeitsverfahren gegen Squeeze-out-Beschluss vom
20.12.2004 durch gerichtlichen Vergleich beendet
München, den 29.11.2005: Durch Beschluss vom heutigen Tag hat das Landgericht
München I festgestellt, dass durch gerichtlichen Vergleich der INKA AG mit dem
Kläger Herrn Arno H. Menzel nunmehr alle Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen
gegen den in der Hauptversammlung der INKA AG vom 20.12.2004 gefassten
Squeeze-out-Beschluss beendet sind. Im Rahmen des oben genannten gerichtlichen
Vergleichs hat sich der Hauptaktionär der INKA AG, die INKA Holding GmbH &
Co. KG, München, verpflichtet, für den Fall, dass der Squeeze-out-Beschluss
vom 20.12.2004 in das Handelsregister eingetragen wird, jedem
Minderheitsaktionär
– unabhängig von einem Verzicht auf die Einleitung eines Spruchverfahrens
gemäß § 327f AktG sowie auf eine sich gegebenenfalls aus dem Spruchverfahren
ergebende zusätzliche Erhöhung der festgelegten Barabfindung – zusätzlich zur
festgelegten Barabfindung von 117,10 Euro je Stamm- oder Vorzugsaktie zu
nominal 26,00 Euro einen weiteren Betrag von 21,90 Euro (Erhöhungsbetrag) zu
bezahlen mit der Maßgabe, dass dieser Erhöhungsbetrag auf eine mögliche
zusätzliche Erhöhung der festgelegten Barabfindung im Wege des
Spruchverfahrens anzurechnen ist. Damit wurde das am 29.07.2005
veröffentlichte Erhöhungsangebot der INKA Holding GmbH & Co. KG gemäß dem
außergerichtlichen Vergleich vom 27.07.2005 wesentlich zugunsten der
Minderheitsaktionäre nachgebessert. Die Gesellschaft wird sich nun um eine
rasche Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister bemühen.
Diese Ad-hoc-Meldung wird zusätzlich auf der Homepage der INKA AG
(http://www.inkaag.de) veröffentlicht. Den vollständigen Inhalt des oben
genannten gerichtlichen Vergleichs wird die INKA AG unverzüglich gemäß §§
248a, 149 Abs. 2, 3 AktG im Elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen.
INKA AG für Beteiligungen
Neuhauser Str. 5
80331 München
Deutschland
ISIN: DE0005251003
WKN: 525100
Notiert: Amtlicher Markt in München und Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin-Bremen und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 29.11.2005
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