IXOS Software AG
IXOS SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
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IXOS SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
IXOS schließt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit
Mehrheitsgesellschafterin und plant Einstellung der Börsenzulassung
München/Grasbrunn, 1. Dezember 2004: Die IXOS Software AG (TecDAX: “XOS”)
hat mit der 2016091 Ontario Inc., Kanada (“Ontario”), am 1. Dezember 2004
einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 AktG
abgeschlossen, mit dem sie ihre Leitung der Ontario unterstellt. Ontario
garantiert den außenstehenden Aktionären gemäß § 304 Abs. 1 AktG eine
jährliche Ausgleichszahlung von 0,42 Euro pro Aktie. Zudem wird den
außenstehenden Aktionären gemäß § 305 Abs. 1 AktG der Erwerb ihrer Aktien
gegen eine Barabfindung von 9,38 Euro pro Aktie angeboten. Ontario ist eine
hundertprozentige Tochtergesellschaft der Open Text Corporation, Kanada
(“Open Text”), und hatte Anfang 2004 im Rahmen eines öffentlichen
Übernahmeangebots eine Aktienmehrheit an der Gesellschaft erworben.
Gleichzeitig hat sich Open Text gegenüber der Gesellschaft verpflichtet,
die Ontario während der Laufzeit des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages so mit Mitteln auszustatten, dass diese jederzeit
in der Lage ist, sämtliche ihrer Verpflichtungen aufgrund des Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrages zu erfüllen.
Sowohl der Aufsichtsrat der Gesellschaft als auch die
Gesellschafterversammlung der Ontario haben dem Vertragsschluss zugestimmt.
Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Zustimmung der
Hauptversammlung der Gesellschaft.
Gleichzeitig hat der Vorstand (mit Zustimmung des Aufsichtsrats) eine
vollständige Einstellung der Börsennotierung (“De-listing”) der IXOS-Aktien
an der Frankfurter Wertpapierbörse beschlossen. In diesem Zusammenhang wird
Ontario den außenstehenden IXOS-Aktionären den Erwerb ihrer Aktien gegen
Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 9,38 Euro pro Aktie anbieten
(identisch mit der Barabfindung in Bezug auf den Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag).
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden in Kürze die ordentliche
Hauptversammlung einberufen, die am 14. Januar 2005 stattfinden wird und
u. a. über die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
und zu dem Delisting entscheiden wird.
IXOS Software AG
Der Vorstand
Kontakt: IXOS IR-Hotline 0049/ 89/ 4629-2400
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 01.12.2004
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WKN: 506150; ISIN: DE0005061501; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
011402 Dez 04
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