Kleindienst Datentechnik AG
Kleindienst Datentechnik AG: Verschmelzung mit Beta Systems angestrebt
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Unternehmenszusammenschlüsse
Kleindienst Datentechnik AG: Verschmelzung mit Beta Systems angestrebt
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Kleindienst Datentechnik AG strebt Verschmelzung der Kleindienst Datentechnik
AG auf die Beta Systems Software AG an
Augsburg, 23. Dezember 2004 – Aufsichtsrat und Vorstand der Kleindienst
Datentechnik AG (General Standard: KLD, ISIN: DE 0006290208) geben bekannt,
dass am heutigen Tage die Vorstände der Kleindienst Datentechnik AG und der
Beta Systems Software AG mit Zustimmung des jeweiligen Aufsichtsrates
übereingekommen sind, eine Verschmelzung der Kleindienst Datentechnik AG auf
die Beta Systems Software AG anzustreben. Die Verschmelzung schafft auf
gesellschaftsrechtlicher Ebene eine wichtige Basis für den weiteren
Integrationsprozess beider Gesellschaften.
Die Verschmelzung wird zu einem Umtausch der Aktien der außenstehenden
Aktionäre der Kleindienst Datentechnik AG in Aktien der Beta Systems Software
AG führen. Beta Systems hatte bereits im Rahmen von Paketerwerben,
öffentlichem Pflichtangebot und börslichen Käufen einen Anteil von rund 90%
der Aktien und Stimmrechte der Kleindienst Datentechnik AG erworben.
Beide Gesellschaften werden nun die notwendigen Schritte einleiten, um die
Bedingungen der Verschmelzung zu vereinbaren. Verschmelzungsstichtag soll der
1. Januar 2005 sein. Die Werte beider Unternehmen werden in den nächsten
Monaten unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben, insbesondere
dem Ertragswertverfahren und den als IDW S1 bekannten Bewertungsrichtlinien
des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V., ermittelt. Das Umtauschverhältnis
wird dann auf der Grundlage der Bewertung beider Gesellschaften festgelegt.
Das Umtauschverhältnis wird anschließend von einem gerichtlich bestellten
Verschmelzungsprüfer geprüft.
Die für die Verschmelzung erforderlichen Beschlüsse sollen den voraussichtlich
im Juni nächsten Jahres stattfindenden ordentlichen Hauptversammlungen beider
Gesellschaften zur Zustimmung vorgelegt werden. Die Kleindienst Datentechnik
AG erwartet, dass die Verschmelzung im zweiten Halbjahr 2005 wirksam wird,
nachdem die erforderlichen Zustimmungen der Aktionäre erteilt worden sind. Mit
Wirksamkeit der Verschmelzung endet die Börsennotierung der Kleindienst
Datentechnik AG.
Kleindienst Datentechnik AG
Brixener Straße 8
86165 Augsburg
Deutschland
ISIN: DE0006290208
WKN: 629020
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 23.12.2004
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-Hoc-Mitteilung:
Mit der Verschmelzung der Kleindienst Datentechnik AG (“Kleindienst”) auf die
Beta Systems Software AG (“Beta Systems”) wird die weitere Integration der
beiden Unternehmen, welche bereits mit Übernahme des Mehrheitsanteils zu
Beginn des Jahres 2004 begonnen wurde, vorangetrieben. Kleindienst geht davon
aus, dass sich durch diese Maßnahme wesentliche Erleichterungen bei der
Nutzung von regionalen, produkt- und lösungsbezogenen Cross-Selling-
Potenzialen sowie bei der Erzielung von Kosteneinsparungen ergeben. Durch die
Bündelung der bisherigen Aktivitäten von Kleindienst im Bereich Input
Management (Geschäftsfeld “Enterprise Systems”) mit denen von Beta Systems im
Bereich Document/Output Management im neuen strategischen Geschäftssegment
“Enterprise Content Management” soll die Wettbewerbsposition als europäischer
IT-Lösungsanbieter für Infrastructure Software gestärkt werden. Die
Integration von Kleindienst und Beta Systems ermöglicht einen optimalen und
durchgängigen Marktauftritt als strategischer Lieferant der gemeinsamen
Kundenbasis und vereinfacht das Angebot von kombinierten Lösungspaketen aus
einer Hand. Zu den Eckpunkten gehört auch, dass der Geschäftsbereich
“Outsourcing Service” der Kleindienst wie bisher auch als eigenständige
organisatorische Einheit mit eigenem Management und eigener Gewinn- und
Verlust-Verantwortung geführt werden soll.
Kleindienst und Beta Systems werden für die Festlegung des
Umtauschverhältnisses voraussichtlich die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Erstellung von den rechtlichen
Anforderungen entsprechenden Bewertungsgutachten für beide Unternehmen
beauftragen. Diese dienen als Grundlage für die Bestimmung des
Umtauschverhältnisses. Die Bewertungen der beiden Unternehmen werden auf den
als IDW S1 bekannten Bewertungsrichtlinien des Instituts der Wirtschaftsprüfer
e.V. basieren. Sowohl IDW S1 als auch deutsches Recht geben für die
Erstellung derartiger Bewertungsgutachten, die für die Bestimmung des
Umtauschverhältnisses maßgeblich sind, klare Rahmenbedingungen vor. Das
Umtauschverhältnis wird dann von einem unabhängigen, vom Gericht bestellten
Verschmelzungsprüfer auf seine Angemessenheit für die Aktionäre beider
Gesellschaften geprüft werden.
– Ende der Mitteilung –
Ansprechpartner für Rückfragen:
Arne Baßler
Tel.: (030) 726 118 -170
Fax: (030) 726 118 – 881
e-mail: investorrelations@kld.de
Es wird empfohlen, nach Verfügbarkeit die Berichte über den hier beschriebenen
Unternehmenszusammenschluss zu lesen, da dieser wichtige Informationen
enthalten wird. Sobald die Unterlagen vorliegen, können diese über die Beta
Systems Software AG, Investor Relations, Alt-Moabit 90d, 10559 Berlin,
Deutschland bezogen werden.
Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Annahmen
und Schätzungen der Unternehmensleitung der Kleindienst Datentechnik AG
beruhen. Obwohl angenommen wird, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden
Aussagen realistisch sind, kann nicht garantiert werden, dass die Erwartungen
sich auch als richtig erweisen. Die Annahmen können Risiken und Unsicherheiten
bergen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich
von den vorausschauenden Aussagen abweichen. Zu den Faktoren, die solche
Abweichungen verursachen können, gehören u.a. Veränderungen im
wirtschaftlichen und geschäftlichen Umfeld, Wechselkurs- und Zinsschwankungen,
Einführung von Konkurrenzprodukten, mangelnde Akzeptanz neuer Produkte oder
Dienstleistungen und Änderungen der Geschäftsstrategie. Eine Aktualisierung
der vorausschauenden Aussagen durch Kleindienst ist weder geplant noch
übernimmt das Unternehmen die Verpflichtung dazu. Alle in dieser Mitteilung
verwendeten Unternehmens-, Produkt- und Dienstleistungs-Markennamen bzw. –
Logos sind Eigentum der entsprechenden Unternehmen.
Ende der Meldung (c)DGAP
231527 Dez 04
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