LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
LHA Krause AG: Tagesordnung zur Hauptversmmlung am 4. Juni 2007
LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG / Hauptversammlung Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG, Bad Langensalza/Schwalmtal Wertpapierkenn-Nr.: 649 010 und 649 013 ISIN: DE 000 649010 5 und DE 000 649013 9 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, den 4. Juni 2007, 1000 Uhr, im ‚Kultur- und Kongresszentrum‘, in D-99947 Bad Langensalza (Thüringen), An der alten Post 2, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein TAGESORDNUNG 1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2006 sowie des dazugehörigen Lageberichtes und des Berichts des Aufsichtsrates Die vorstehend genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG in 99947 Bad Langensalza, Bahnhofstrasse 10, oder in 41366 Schwalmtal, Lüttelforst 143, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und können ferner im Internet unter ‚www.lha-krauseag.com’ eingesehen werden. Auf Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 2) Beschlußfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2006 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2006 von EURO [112.433,56] wie folgt zu verwenden: - [Ausschüttung von EURO 0,28 je Vorzugsaktie EURO 112.000,00] - [Vortrag auf neue Rechnung EURO 433,56] 3) Beschlußfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. 4) Beschlußfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 5) Beschlußfassung über die Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 2007 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Diplom-Betriebswirt Klaus Schäfer, Wirtschaftsprüfer, Reibertenröder Weg 12, D-36304 Alsfeld, zum Abschlußprüfer für das Geschäftsjahr 2007 zu wählen. 6) Beschlußfassung über die Umwandlung der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Stammaktien und entsprechende Satzungsänderungen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Die 400.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht werden unter Aufhebung des Vorzugs (§ 24 Abs. 2 der Satzung) in 400.000 Stammaktien umgewandelt. Die Gewinnberechtigung der umgewandelten Vorzugsaktien ohne Stimmrecht entspricht mit Wirkung vom 01. Januar 2007 der Gewinnberechtigung der Stammaktien. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten des Verfahrens der Umwandlung der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Stammaktien festzulegen. b) Die Satzung wird wie folgt geändert und neu gefaßt: aa) Nr. 1 und Nr. 2 des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Art der Aktien) werden wie folgt neu gefaßt: '1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO 800.000,--. Es ist eingeteilt in 800.000 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EURO 1,--. 2. Die Aktien lauten auf den Inhaber.' bb) Nr. 1 des § 6 der Satzung (Genehmigtes Kapital) wird wegen Zeitablaufs gestrichen. cc) Nr. 2 des § 24 der Satzung (Gewinnverwendung) wird gestrichen. Die bisherige Nr. 3 des § 24 bleibt unverändert und wird Nr. 2 des § 24, die bisherige Nr. 4 des § 24 bleibt unverändert und wird Nr. 3 des § 24 und die bisherige Nr. 5 des § 24 bleibt unverändert und wird Nr. 4 des § 24. c) Der Aufsichtsrat wird im übrigen ermächtigt, der Satzung die Fassung zu geben, die aus der Durchführung des Beschlusses zu diesem Tagesordnungspunkt 6 folgt. d) Der Beschluß zu diesem Tagesordnungspunkt 6 wird unwirksam, wenn die Änderung der Satzung gemäß lit. b) dieses Tagesordnungspunktes 6 nicht vor dem Ende des Tages der Hauptversammlung der Gesellschaft, die über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007 beschließt, in das Handelsregister eingetragen worden ist. 7) Sonderbeschluß der Stammaktionäre über die Zustimmung zu dem Beschluß zu Tagesordnungspunkt 6 über die Umwandlung der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Stammaktien und die entsprechenden Satzungsänderungen Der Beschluß der Hauptversammlung über die Umwandlung der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Stammaktien und die damit einhergehenden Satzungsänderungen bedarf gemäß § 179 Abs. 3 AktG zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Stammaktionäre. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher den Stammaktionären vor, folgenden Beschluß zu fassen: Die Stammaktionäre erteilen dem von der Hauptversammlung zu vorstehendem Tagesordnungspunkt 6 gefaßten Beschluß über die Umwandlung der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Stammaktien und die entsprechenden Satzungsänderungen ihre Zustimmung. Vorlagen an die Aktionäre Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG in 99947 Bad Langensalza, Bahnhofstrasse 10, oder in 41366 Schwalmtal, Lüttelforst 143, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus: - der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 und der Lagebericht zum 31. Dezember 2006 für die LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG nebst Bericht des Aufsichtsrats; - der Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2006 Vorgenannte Unterlagen können ferner im Internet unter ‚www.lha-krauseag.com’ eingesehen werden. Auf Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Hinweise zu Tagesordnungspunkt 6 Neben dem Sonderbeschluß der Stammaktionäre bedarf der von der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6 zu fassende Beschluß der Zustimmung der Vorzugsaktionäre. Über die Zustimmung haben die Vorzugsaktionäre in einer gesonderten Versammlung einen Sonderbeschluß zu fassen. Die Einladung zu der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre ist im elektronischen Bundesanzeiger vom [25. April] 2007 im Anschluß an diese Hauptversammlungseinladung veröffentlicht. Mitteilung nach § 30b WpHG Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EURO 800.000,-- und ist eingeteilt in 400.000 Stammstückaktien und 400.000 Vorzugsstückaktien ohne Stimmrecht, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EURO 1,--. Jede Stammstückaktie gewährt eine Stimme und jede Vorzugsstückaktie gewährt eine Stimme (§ 140 Abs. 2 AktG), so daß im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 800.000 Stimmrechte bestehen. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Stamm- und Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung durch einen in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch ihr depotführendes Institut in deutscher oder englischer Sprache nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei einer der nachfolgend genannten Stellen unter der angegebenen Adresse spätestens bis zum Ablauf des 29. Mai 2007 zugehen: postalisch: LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG - Hauptversammlung - Bahnhofstrasse 10 D-99947 Bad Langensalza LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG - Hauptversammlung - Lüttelforst 143 D-41366 Schwalmtal Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf Montag, den 14. Mai 2007, 00:00 Uhr, zu beziehen. Weitere Hinweise Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Tagesordnung sind schriftlich, per Telefax oder per e-mail innerhalb der gesetzlichen Fristen, somit bis zum Ablauf des 20. Mai 2007, zu übersenden an die LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG - Hauptversammlung - Bahnhofstrasse 10 99947 Bad Langensalza Telefax: 03603/850045 e-mail: ‚broker@lha-krauseag.com’ Rechtzeitig gestellte Anträge werden nach Nachweis der Aktionärsgeigenschaft des Antragstellers den anderen Aktionären im Internet unter ‚www.lha-krauseag.com’ unverzüglich zugänglich gemacht. Bad Langensalza/Schwalmtal im April 2007 LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG Der Vorstand LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG, Bad Langensalza/Schwalmtal Wertpapierkenn-Nr.: 649 010 und 649 013 ISIN: DE 000 649010 5 und DE 000 649013 9 Wir laden unsere Vorzugsaktionäre zu der am Montag, den 4. Juni 2007, im Anschluß an die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft, frühestens ab 1200Uhr, im ‚Kultur- und Kongresszentrum‘, in D-99947 Bad Langensalza (Thüringen), An der alten Post 2, stattfindenden gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre ein TAGESORDNUNG 1) Sonderbeschluß der Vorzugsaktionäre über die Zustimmung zu dem Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung über die Umwandlung der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Stammaktien und die entsprechenden Satzungsänderungen (Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen Hauptversammlung) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluß zu fassen: Die Vorzugsaktionäre erteilen dem von der Hauptversammlung der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG am gleichen Tage zu Tagesordnungspunkt 6 gefaßten Beschluß über die Umwandlung der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Stammaktien und die entsprechenden Satzungsänderungen ihre Zustimmung. Nachstehend wird der Wortlaut des in der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG unter Tagesordnungspunkt 6 gemachten Beschlußvorschlags wiedergegeben: 'Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Die 400.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht werden unter Aufhebung des Vorzugs (§ 24 Abs. 2 der Satzung) in 400.000 Stammaktien umgewandelt. Die Gewinnberechtigung der umgewandelten Vorzugsaktien ohne Stimmrecht entspricht mit Wirkung vom 01. Januar 2007 der Gewinnberechtigung der Stammaktien. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten des Verfahrens der Umwandlung der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Stammaktien festzulegen. b) Die Satzung wird wie folgt geändert und neu gefaßt: aa) Nr. 1 und Nr. 2 des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Art der Aktien) werden wie folgt neu gefaßt: ‚1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO 800.000,--. Es ist eingeteilt in 800.000 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EURO 1,--. 2. Die Aktien lauten auf den Inhaber.’ bb) Nr. 1 des § 6 der Satzung (Genehmigtes Kapital) wird wegen Zeitablaufs gestrichen. cc) Nr. 2 des § 24 der Satzung (Gewinnverwendung) wird gestrichen. Die bisherige Nr. 3 des § 24 bleibt unverändert und wird Nr. 2 des § 24, die bisherige Nr. 4 des § 24 bleibt unverändert und wird Nr. 3 des § 24 und die bisherige Nr. 5 des § 24 bleibt unverändert und wird Nr. 4 des § 24. c) Der Aufsichtsrat wird im übrigen ermächtigt, der Satzung die Fassung zu geben, die aus der Durchführung des Beschlusses zu diesem Tagesordnungspunkt 6 folgt. d) Der Beschluß zu diesem Tagesordnungspunkt 6 wird unwirksam, wenn die Änderung der Satzung gemäß lit. b) dieses Tagesordnungspunktes 6 nicht vor dem Ende des Tages der Hauptversammlung der Gesellschaft, die über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007 beschließt, in das Handelsregister eingetragen worden ist. Mitteilung nach § 30b WpHG Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre EURO 800.000,-- und ist eingeteilt in 400.000 Stammstückaktien und 400.000 Vorzugsstückaktien ohne Stimmrecht, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EURO 1,--. Jede Vorzugsstückaktie gewährt auf der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre eine Stimme, so daß im Zeitpunkt der Einberufung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaltionäre 400.000 Stimmrechte bestehen. Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre Zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich vor der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung durch einen in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch ihr depotführendes Institut in deutscher oder englischer Sprache nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei einer der nachfolgend genannten Stellen unter der angegebenen Adresse spätestens bis zum Ablauf des 29. Mai 2007 zugehen: postalisch: LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG - Gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre - Bahnhofstrasse 10 D-99947 Bad Langensalza LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG - Gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre - Lüttelforst 143 D-41366 Schwalmtal Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre, demnach auf Montag, den 14. Mai 2007, 00:00 Uhr, zu beziehen. Weitere Hinweise Die Vorzugsaktionäre, die nicht selbst an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Eventuelle Gegenanträge zur Tagesordnung sind schriftlich, per Telefax oder per e-mail innerhalb der gesetzlichen Fristen, somit bis zum Ablauf des [20. Mai] 2007, zu übersenden an die LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG - Gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre - Bahnhofstrasse 10 99947 Bad Langensalza Telefax: 03603/850045 e-mail: ‚broker@lha-krauseag.com’ Rechtzeitig gestellte Anträge werden nach Nachweis der Aktionärsgeigenschaft des Antragstellers den anderen Aktionären im Internet unter ‚www.lha-krauseag.com’ unverzüglich zugänglich gemacht. Bad Langensalza/Schwalmtal im April 2007 LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG Der Vorstand *** Bericht des Vorstands zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung sowie zu Punkt 1 der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre Zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 (Sonderbeschluß der Stammaktionäre) der ordentlichen Hauptversammlung und zum Tagesordnungspunkt 1 der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre erstattet der Vorstand folgenden Bericht: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die stimmrechtslosen Vorzugsaktien der Gesellschaft unter Aufhebung des nachzahlbaren Gewinnvorzugs in Höhe von EURO 0,64 pro Vorzugsaktie und der nicht nachzahlbaren Mehrdividende in Höhe von EURO 0,16 pro Vorzugsaktie in stimmberechtigte Stammaktien umzuwandeln. Die Umwandlung der Vorzugsaktien soll durch eine Satzungsänderung erfolgen, durch die der nachzahlbare Gewinnvorzug und die Mehrdividende aufgehoben werden. Zum Ausgleich hierfür gewährt kraft Gesetzes jede Aktie nach der Umwandlung in der Hauptversammlung eine Stimme. Wegen des Wegfalls des Gewinnvorzugs und der Mehrdividende der Vorzugsaktien entfällt die entsprechende Satzungsregelung in § 24 Abs. 2 der Satzung ersatzlos. Nach der Umwandlung der stimmrechtslosen Vorzugsaktien in Stammaktien wird das Grundkapital einheitlich aus stimmberechtigten Aktien bestehen, so daß auch eine Änderung der entsprechenden Satzungsregelung in § 4 der Satzung notwendig ist. Neben dem Beschluß der Hauptversammlung bedarf die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien auch eines zustimmenden Sonderbeschlusses der Stammaktionäre und der in einer gesonderten Versammlung zu beschließenden Zustimmung der Vorzugsaktionäre. Die Umwandlung der stimmrechtslosen Vorzugsaktien in Stammaktien wird erst mit Eintragung des Beschlusses und der Satzungsänderungen in das Handelsregister wirksam. Der Zeitpunkt der Eintragung wird durch den Vorstand öffentlich bekannt gegeben. Vorstand und Aufsichtrat sind davon überzeugt, daß eine Anpassung der Kapitalstruktur für die Verbesserung der Kapitalmarktfähigkeit der Aktien der Gesellschaft und die Fortentwicklung ihres Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind. Die im Zusammenhang mit der Umstellung erwartete Wertsteigerung der Aktie liegt im Interesse aller Aktionäre. Für die Umstellung der Vorzüge auf stimmberechtigte Stammaktien sprechen insbesondere folgende Gründe: Die Kapitalstruktur der Gesellschaft wird transparenter und damit auch attraktiver für Investoren, insbesondere aus dem Ausland, für die die Unterschiede und Merkmale von Vorzugsaktien in Deutschland nicht immer geläufig und daher nicht so attraktiv sind. Mit der Konzentration auf eine Aktiengattung entspricht die Kapitalstruktur der Gesellschaft den gängigen Standards ('one share one vote'). Die Liquidität der Aktie wird sich durch die Vereinheitlichung der Aktiengattungen erhöhen, da nach der Umstellung die Handelsliquidität nicht für jede der beiden Aktiengattungen, sondern auf der Grundlage sämtlicher Aktien gemessen wird. Auch dies wird die Akzeptanz der Aktie am Kapitalmarkt weiter steigern. Die Vereinheitlichung der Aktien verringert darüber hinaus den administrativen Aufwand. Gesonderte Versammlungen der Vorzugsaktionäre für bestimmte Beschlussfassungen entfallen künftig. Durch die Umwandlung möglicherweise entstehende Nachteile der Aktionäre, die sich einer Bewertung entziehen, werden nach Ansicht des Vorstands bei einer Gesamtbetrachtung kompensiert und durch die beschriebenen Vorteile, die den Aktionären zukommen, ausgeglichen. Die Verwässerung der anteiligen Stimmrechtsquote der Stammaktionäre wird durch den Wegfall des Gewinnvorzugs und der Mehrdividende sowie der hieraus resultierenden erhöhten Beteiligung an ausschüttungsfähigen Gewinnen ausgeglichen. Ohnehin ist das Stimmrecht der Stammaktionäre stets dadurch eingeschränkt, daß es in grundlegenden Fällen der Zustimmung durch die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre bedarf. Dem Wegfall des Gewinnvorzugs und der Mehrdividende steht für die Vorzugsaktionäre der Zuwachs des Stimmrechts gegenüber. Insgesamt ist infolge der Erhöhung des Free Float eine Wertsteigerung der Aktie zu erwarten. Dies kommt der Gesellschaft und damit allen Aktionären zugute; hierdurch sind etwaige Nachteile ausgeglichen. Die beschriebenen Vorteile lassen sich nur realisieren, wenn eine vollständige Umwandlung sämtlicher Vorzugsaktien in Stammaktien erfolgt. Der Weg einer freiwilligen Umwandlung, bei der der jeweilige Vorzugsaktionär entscheiden kann, ob er seine Aktie umtauschen will, ist daher keine Alternative zur Umwandlung durch Satzungsänderung. Denn bei einer freiwilligen Umwandlung kann eine vollständige Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien, die im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre liegt, nicht gewährleistet werden. Der Vorstand empfiehlt den Aktionären daher, dem Beschlußvorschlag zuzustimmen. Bad Langensalza/Schwalmtal im April 2007 LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG Der Vorstand Der vorstehende Bericht des Vorstands liegt in den Geschäftsräumen der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG in 99947 Bad Langensalza, Bahnhofstrasse 10, oder in 41366 Schwalmtal, Lüttelforst 143, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und kann ferner im Internet unter ‚www.lha-krauseag.com’ eingesehen werden. Auf Wunsch wird jedem Aktionär der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift des Berichts zugesandt. Der Bericht wird auch in der Hauptversammlung ausliegen. --------------------------------------------------------------------------- Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Die vorstehende Tagesordnung wird zudem am 25. April 2007 im elektronischen Bundesanzeiger sowie in der Börsenzeitung veröffentlicht. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass nach der turnusgemässen Aufsichtsratsitzung der Vorstand UND der Aufsichtsrat nunmehr der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn von EURO 112.433,56 einen Betrag von EURO 112.000 auszuschütten, was je Vorzugsaktie einem Betrag von EURO 0,28 entspricht. Im Hinblick auf die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien wird insbesondere verwiesen auf den Bericht des Vorstands zu den Punkten 6) und 7) der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung und zu Punkt 1) der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre, welcher der Einladung anhängt. DGAP 23.04.2007 --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG Lüttelforst 143 41366 Schwalmtal Deutschland Telefon: 02163-338820 Fax: 02163-3388222 E-mail: krause-juechen@t-online.de www: ISIN: DE0006490105, DE0006490139 WKN: 649010, 649013 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf; Open Market in Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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