MAIHAK AG
MAIHAK AG: Entscheidung im Spruchstellenverfahren
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Recht/Prozesse
MAIHAK AG: Entscheidung im Spruchstellenverfahren
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Das Spruchstellenverfahren zur Überprüfung der durch den Beherrschungs- und
Gewinn- sowie Verlustübernahmevertrag vom 12. März 2001 (Unternehmensvertrag)
zwischen der Maihak AG und der SICK MAIHAK GmbH (vormals SICK UPA GmbH)
festgesetzten Barabfindung und Ausgleichszahlung ist durch einen der Maihak AG
am 3. August 2005 zugegangenen Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 15.
Juli 2005 erstinstanzlich beendet worden.
Das Gericht hat entschieden, die nach dem Unternehmensvertrag angebotene
Barabfindung je Stückaktie der Maihak AG von EUR 51,12 auf EUR 97,25 zu
erhöhen. Dieser Betrag ist ab dem 5. Juli 2001 mit jährlich 2% über dem
jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die nach dem Unternehmensvertrag
angebotene Ausgleichszahlung (Garantiedividende) bleibt unverändert. Der
Beschluss des Landgerichts Hamburg ist noch nicht rechtskräftig.
MAIHAK AG
Poppenbütteler Bogen 9B
22399 Hamburg
Deutschland
ISIN: DE0006553001
WKN: 655300
Notiert: Amtlicher Markt (General Standard) in Hamburg
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 03.08.2005
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-Hoc-Mitteilung:
Für Rückfragen:
Maihak AG
Christoph Müller
Telefon +49 (7681) 202 5172
Telefax +49 (7681) 202 3926
Ende der Meldung (c)DGAP
031328 Aug 05
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