MAIHAK AG
MAIHAK AG: Entscheidung über die Beschwerden im Spruchstellenverfahren
MAIHAK AG / Rechtssache Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Das Hanseatische Oberlandesgericht hat durch Beschluss vom 11. Juni 2009 alle Beschwerden der Beschwerdeführer sowie die Anschlussbeschwerden der Maihak AG und der SICK UPA GmbH (jetzt firmierend unter SICK MAIHAK GmbH) gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichtes Hamburg über die Festsetzung der Barabfindung und Ausgleichszahlung, die nach Abschluss des Beherrschungs- und Gewinn- sowie Verlustübernahmevertrages vom 12. März 2001 zu zahlen sind, zurückgewiesen. Das Spruchstellenverfahren ist damit beendet. Das Gericht hat entschieden, die nach dem Unternehmensvertrag angebotene Barabfindung je Stückaktie der Maihak AG von EUR 51,12 auf EUR 97,25 zu erhöhen. Die nach dem Unternehmensvertrag angebotene Ausgleichszahlung (Garantiedividende) bleibt unverändert. 02.07.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: MAIHAK AG Poppenbütteler Bogen 9B 22399 Hamburg Deutschland Telefon: +49 (0)7681 202-3777 Fax: +49 (0)7681 202-3926 E-Mail: ilka.klee@sick.de Internet: ISIN: DE0006553001 WKN: 655300 Börsen: Regulierter Markt in Hamburg Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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